Moin,
bitte stellt euch mal folgendes vor.
Ein Ehepaar besitzt ein Haus. Die beiden haben vier Kinder.
Der Ehemann stirbt, die fünf Hinterbliebenen erben gesetzlich. Die Witwe wohnt im Haus. Die restlichen Erben erheben keine Ansprüche.
Wenn die Witwe auch sterben würde, würden ja die vier Kinder das Haus zu jeweils einviertel besitzen/erben.
Was wäre jetzt wenn, zwei der Kinder HartzIV-Bezieher wären? (nennen wir sie Willy und Gerhard) Die beiden anderen Kinder (Gisela und Johannes) sind selber an anderer Stelle Hausbesitzer und in Lohn und Brot.
Müßte das Haus verkauft werden, um Willy und Gerhard aus HartzIV rauszulösen (wenigstens vorübergehend)?
Was wäre, wenn Willy und/oder Gerhard in das Haus hineinziehen würden?
Sie könnten ja entweder gegen Instandhaltung oder gegen eine Miete an Gisela und Johannes darinwohnen?
Wie würde sich das Arbeits-/Sozialamt da verhalten?
Gibt es Stellen, wo man das nachlesen kann?
Also nicht nur, was das für die Hartz-IVler, sondern auch für die beiden anderen bedeuten würde?
Danke für Eure Mühe, ich bin gespannt auf die Antworten.
Schönes Jahr 2007 wünsche ich.
Gruß
Kerstin