Erben nach Scheidung

Hallo Ihrs,

ein Mann hat aus erster Ehe Kinder mit einer mittlerweile verstorbenen Frau. Als Witwer heiratet er erneut, hat mit der Dame aber keine leiblichen Kinder, die Kinder der zweiten Frau werden nicht adoptiert.

Von dieser Frau läßt sich der Mann scheiden und erfüllt die Gesetzlichen Unterhaltforderungen.

Hat die Frau, bzw. die Kinder dieser Frau einen gesetzlichen Erbanspruchgegenüber dem Mann bzw. den Kindern aus erster Ehe (den leiblichen), oder ist mit der Scheidung aller Anspruch verloren gegangen?

Zweiter Fall:
Mann ist verheiratet und hat mit der Frau Kinder.
Läßt sich scheiden und erfüllt wieder die Unterhaltansprüche.
Ein gemeinsames Haus wurde an die Frau ausgezahlt.
Hat die Frau einen Erbanspruch gegen den Mann (z.B. Lebensversicherung, Haus etc.)?
Die Kinder sicher, weil leiblich.

Keine Hausaufgabe, sondern eine Diskussion in einer geselligen Runde, die sich nicht einig war, wie es formaljuristisch läuft.

Gandalf

Hallo Dus,

ein Mann hat aus erster Ehe Kinder mit einer mittlerweile
verstorbenen Frau. Als Witwer heiratet er erneut, hat mit der
Dame aber keine leiblichen Kinder, die Kinder der zweiten Frau
werden nicht adoptiert.

Von dieser Frau läßt sich der Mann scheiden und erfüllt die
Gesetzlichen Unterhaltforderungen.

Hat die Frau, bzw. die Kinder dieser Frau einen gesetzlichen
Erbanspruchgegenüber dem Mann bzw. den Kindern aus erster Ehe
(den leiblichen), oder ist mit der Scheidung aller Anspruch
verloren gegangen?

Die Kinder der Frau aus der anderen Beziehung hatten nie einen gesetzlichen Erbanspruch. Insoweit kann da nichts verloren gehen :wink: Bei der Frau ist ebenfalls mit der Scheidung Schluss mit dem gesetzlichen Erbrecht. Zwischen den Kindern des Mannes und den Kindern der Frau gibt es keinerlei Verwandschaft, insoweit auch da kein gesetzliches Erbrecht.

Zweiter Fall:
Mann ist verheiratet und hat mit der Frau Kinder.
Läßt sich scheiden und erfüllt wieder die Unterhaltansprüche.
Ein gemeinsames Haus wurde an die Frau ausgezahlt.
Hat die Frau einen Erbanspruch gegen den Mann (z.B.
Lebensversicherung, Haus etc.)?

Nein, mit der Scheidung ist Schluss. Bei Lebensversicherungen muss man aber bei Scheidung auch immer an die Bezugsberechtigung denken. Diese fällt im Falle einer Scheidung nicht automatisch weg. D.h. war die Ehefrau namentlich in die Police eingetragen, müsste dies gesondert geändert werden.

Die Kinder sicher, weil leiblich.

Genau

Gruß vom Wiz

Selber Dus,

das hab ich mir auch so gedacht, aber wollte es nur mal bestätigt kriegen.

Vielen Dank.

Gandalf

Hallo,

noch ein Tipp am Rande: der frühere Ehepartner der verstorbenen Frau sollte noch an seine Rente denken. Wenn die verstorbene Frau nicht lange oder gar nicht Rente bezogen hat, kann er die an sie übertragenen Punkte wieder zurückholen. Die Rentenversicherungsträger machen das aber nicht automatisch.

Gruß
Ingrid

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