Erben oder nicht

Hallo Guten Morgen,
Mal angenommen Frau x und Mann Y heiraten in zweiter bzw. dritter Ehe.
Frau x hat Altschulden (jede Menge) aus zweiter Ehe, Mann Y ist jungfräulich.
Frau X würde aber eine sehr gute Rente haben.
Frau x wird krank verstirbt. Wie schat es a mit der Rente aus? Bekommt Y eine hinterbliebenen Rente? Als Witwer? Keine Ahnung andersrum funktioniert es ja. Mann stirbt, Frau Witwe = Hinterbliebenen Rente.
Wie ist es mit den Schulden?
Wird der Witwer mit Genuss der Rente auch verantwortlich für die Schulden?
Achja einen habe ich noch, wenn aus der Ehe von Y unterhaltspflichtige Personen da wären, fließt die Rente auch in die Berechnungen ein?
Bißchen viel am Morgen aber was man alles nachts beim Bier ausdiskutiert … und dann kommt wieder das gesunde Halbwissen.
MFG
Mike

Hallo, m.W. gibt es ab 1985 auch Witwerrenten (vorher nur, wenn
die Verstorbene Hauptverdienerin der Familie war). Es empfiehlt
sich evtl. Ausschlagung der Erbschaft je nach Höhe der Schulden.
Unabhängig davon erhält Y eine Witwerrente. Die unterhalts-
berechtigte Person erhält, wenn die Verstorbene die Mutter war,
eine Halbwaisenrente. Gruß