Erben oder Schenken,was ist nun geschickter

Hallo Forum,

Personen A+B haben vor einigen Jahren Wohnungen ersteigert. Diese Wohnungen werden momentan noch über einen Kredit finanziert. Person B ist im Juli letzten Jahres verstorben. Person A will seinem Sohn nun eine Wohnung überschreiben. Jetzt weiß Person A nicht, was sinnvoller ist, schenke oder vererben. Angenommen die Wohnung hat einen Wert von 100.000€. Was muss Person A tun, um die Wohnung seinem Sohn zu überschreiben? Da die Wohnung noch über einen Kredit finanziert wird, werden die Restschulden mitüberschrieben? Oder gibt es die Möglichkeit, die Wohnung zu überschreiben und das Person A weiterzahlt? Ist es letztendlich günstiger die Wohnung zu schenken oder zu vererben?

Würde mich auf eine rasche hilfe freuen,

viele Grüße

RK

Hallo,

Ist es letztendlich günstiger die Wohnung zu schenken oder zu vererben?

Schwierig zu beantwoetten:

  1. Vererben kann man nur in Verbundung mit einem Todesfall. Vorab vererben geht auch, aber mit vielen Tücken.
  2. Schenken können nur Lebende.

Da hier die finanzielle und familiäre Gesamtsituation betrachtet werden muss, ist eine kompetente Antwort im Netz nicht m.E,. nicht möglich.

Christian

Hallo,

an wen sollte man sich wenden? Den Steuerberater?

Viele Grüße

RK

Hallo

vererben kann man erst „danach“, überschreiben und schenken zu Lebzeiten.
Hier würde anwaltlichen Rat am besten helfen.

Gruß

Hallo

ja, gute Lösung - der kennt die Situation wahrscheinlich am besten.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

HAllo,
vererben geht wie schon gesagt nur nach dem Ableben, schenken geht schon früher und ist bei den meisten Objekten, wenn es an Kinder geht nicht so problematisch auf Grund der Freibeträge, deshalb aber auf jeden Fall den Steuerberater hinzuziehen. Wegen KOsten (Kredit), dabei mit einem Notar reden und sich als Schenker Nießbrauch lebenslang einräumen lassen, dann gilt alle Einnahmen, Aussgaben usw gehen zu Lasten des Nießbrauchers, nur das Objekt selbst gehört jemand anderes. Man kann da sehr viel einschränken und vorher bestimmen, aber das muss aus rechtlicher Sicht mit einem Notar ausgemacht werden.

Gruß

Slam

Hallo,

an wen sollte man sich wenden? Den Steuerberater?

Viele Grüße

RK

Hallo,

Personen A+B haben vor einigen Jahren Wohnungen ersteigert.
Diese Wohnungen werden momentan noch über einen Kredit
finanziert. Person B ist im Juli letzten Jahres verstorben.
Person A will seinem Sohn nun eine Wohnung überschreiben.

Zement mal, hier fehlen Infos: Waren A und B verheiratet? Wie ist Person A jetzt in das Eigentum der Wohnungsteile von Person B gekommen? Wie steht der Sohn verwandschaftlich zu Person B?

Jetzt weiß Person A nicht, was sinnvoller ist, schenke oder
vererben.

Eine Schenkung macht Sinn, wenn der Sohn die Wohnung ab sofort zu alleinigem Eigentum (mit uneingeschränkter Veräußerungsmöglichkeit) erhalten soll und auch sämtliche Kosten (inkl. Finanzierung) tragen soll. Sie macht zudem Sinn, wenn im Todesfall von A dass auf den Sohn entfallende Erbe desses Freibetrag in Höhe von momentan € 205.000,-- übersteigen sollte. Dies deshalb, weil der Freibetrag von Schenkung- und Erbschaftsteuer alle zehn Jahre neu anfällt und dann ggf. doppelt oder sogar mehrfach genutzt werden kann. Zudem steht eine Entscheidung des BVerfG an, die vermutlich dahingehen wird, dass die bislang privilegierte Bewertung von Immobiliareigentum im Schenkung- und Erschaftsteuerrecht wegfallen könnte. D.h. für die Steuer wird momentan nicht der Verkehrswert, sondern nur ein Ertragswert gerechnet, und da ist der Freibetrag dann bei Immobilien doch gleich mehr wert.

Selbstverständlich kann man die Schenkung aber auch ohne diese konkreten Anhaltspunkte machen. Nur bringt sie dann keine besonderen Vorteile gegenüber dem Vererben. Es ist dann eher eine „nette Geste“, aber keine strategische Entscheidung im Rahmen der Nachlassgestaltung.

Angenommen die Wohnung hat einen Wert von 100.000€.
Was muss Person A tun, um die Wohnung seinem Sohn zu
überschreiben? Da die Wohnung noch über einen Kredit
finanziert wird, werden die Restschulden mitüberschrieben?
Oder gibt es die Möglichkeit, die Wohnung zu überschreiben und
das Person A weiterzahlt?

Der Gang zum Notar ist unumgänglich. Dort wird ein Schenkungsvertrag aufgesetzt, der durchaus auch die Frage der weiteren Finanzierung unterschiedlich regeln kann. Es spricht weder gegen die weitere Finanzierung durch den Vater noch gegen die Übernahme der Finanzierung durch den Sohn etwas. Allerdings können steuerliche Gründe im Einzelfall die eine oder andere Variante sinnvoller erscheinen lassen.

Ist es letztendlich günstiger die
Wohnung zu schenken oder zu vererben?

Nun ja, der Schenkungsvertrag kostet natürlich Geld. Aber gemessen am Wert der Wohnung sind das Peanuts.

Würde mich auf eine rasche hilfe freuen,

Ich würde die Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwaltskollegen empfehlen. Die kostet auch nicht die Welt. Anhand einer so knappen, verallgemeinerten Darstellung des Falls kann man keine konkreten Ratschläge geben. Bei mir gehen die Mandanten in solchen Fällen oft mit ganz anderen Lösungen aus der Kanzlei raus, als sie ursprünglich erwartet hätten. Da stellt man dann im Gespräch plötzlich fest, dass es steuerliche Problematiken gibt, die man mit der ein oder anderen Lösung elegant gleich mit erschlagen kann, … Nur wenn ein Fachmann wirklich den gesamten Sachverhalt kennt, kann er seriöse Antworten geben.

Gruß vom Wiz