Hallo Ihr Experten brauche mal Info für folgenden Fall.
Großvater mit Vermögen lebt bei Enkelin zur Pflege. Es ist kein Testament vorhanden. Insgesamt sind 6 Erben da. Von diesen 6 haben 5 schon im voraus als Schenkung eine Summe bekommen. Die Enkelin die Ihn pflegt aber nicht. Der Ehepartner der Pflegerin hat Vollmacht über Konto - aber kein Erbanspruch. Was passiert nach dem Tod mit dem Erbe. Kann der Ehepartner nach Rücksprache mit den anderen Erben das Konto auflösen oder muss unbedingt ein Erbschein beantragt werden? Reicht es auch wenn die Erben sich einig sind, das nur einer einen Erbschein beantragt damit das Konto aufgelöst werden muß. Problematik ist das die Erben in ganz Deutschland verteilt leben - und daher die ganze Sache wahrscheinlich an einer Person hängen bleibt das Konto aufzulösen und zu teilen usw.
Was kann man in so einem Fall am besten tun - damit alles abgewickelt werden kann.
Schon mal danke !!
Der sicherste Weg ist, die Frage mit der Bank abzustimmen, oder in die Vollmacht zu schauen, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Wenn nein, dann sollte es nachgeholt werden. Dann ist nur noch ein Erbschein für den Fall nötig, daß weitere Nachlaßangelegenheiten zu regeln sind. - Der Erbschein ist übrigens im Regelfall für alle Miterben gültig, es sei denn, es wird nur ein Teil-Erbschein ausdrücklich beantragt.
Die Kosten richten sich nach dem Netto-Nachlaßwert und sind im Verhältnis sehr gering.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
Vielen Dank, die Vollmacht gilt über den Tod hinaus - das ist schon mal geregelt. Sollte dann der Fall der Fälle eintreten versuchen wir nur mit einem Erbschein klarzukommen.
Danke nochmals
Die Erbscheinsfrage scheint noch nicht bei Ihnen klar zu sein, denn Sie schreiben:…
versuchen wir nur mit einem Erbschein klarzukommen.
Es gibt immer nur einen Gemeinschaftlichen Erbschein pro Nachlaß für alle Regelungen mit allen Nachlaß-Beteiligten (Banken, Grundbuch etc.)!
Ob die Vollmacht später von der Bank anerkannt wird, falls Sie nicht das Formular der Bank verwendet haben sollten, würde ich zeitnahe abklären.
Normalerweise könnte der eingetragene Bevollmächtige die Geldgeschäfte erledigen.Aber sobald die Bank vom Tode des Kontoinhabers erfährt, wird dieses eingefroren.Also, ohne einesTestaments bzw. Erbschein wird die Bank keine Gelder auszahlen.
Die Bank wird auch das Erbe bzw. Vermögen an das FA weiterleiten. wegen der Erbschaftssteuer.
Danke für die Info, lassen dann einfach alles auf uns zukommen