Erben ohne Testament

Liebe/-r Experte/-in,

in der Familie meiner Freundin gibt es einen Erbfall. Jetzt tauchte die Frage auf, was passiert, wenn kein Testament existiert.
Meine „Schwiegermutter“ sagt, dass sie dann trotzdem alles erbt. Ich bin anderer Meinung.
Das Haus ist auf Eheleute in Grundbuch eingetragen und das Konto lautet auch auf Eheleute.
Gruß,
Andreas

Hallo Andreas,

wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben der Ehegatte des Erblassers und die Abkömmlinge, also Kinder, jeweils die Hälfte des Nachlasses.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

herzlchen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Leider kann ich Sie nicht beantworten.

Sollte kein Testament bestehen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann würde der jeweilige Ehegatte zusammen mit Abkömmlinge bzw. den Eltern (bzw. dessen Abkömmlingen) erben.

Maßgeblich ist hierbei auch das ehelichen Güterrecht.

Natürlich kann man nur das erben, was in den Nachlass fällt, also nur das Vermögen des Erblassers.

Gerne bin ich Ihnen bei der Abwicklung des Nachlasses und der Klärung der Erbfolge behilflich.

Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Notwendigkeit der Erbausschlagung, sollten zügig ein Fachanwalt für Erbrecht beauftragt werden.

Weitere Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.dr-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.vorsorgeordnung.de

Die Ehefrau hat nicht recht.
Wenn neben der Ehefrau noch Kinder vorhanden sind erbt die Ehefrau 1/2 und das Kind 1/2. Sind mehrere Kinder vorhanden so eilen sich diese den 1/2 Anteil, Bsp. bei 3 Kinder zu je 1/6.
Ich gehe hierbei davon aus das gesetzlicher Güterstand vorliegt.

Hallo Andreas,

grundsätzlich gibt es eine gesetzliche Erbfolge, die ohne Testament eintritt.
Wie und wer weshalb hier erbt, läßt sich bei der dürftigen Schilderung leider nicht sagen.
Wer ist gestorben?
Verheiratet? Oder lebt Ehepartner noch?
Kinder? Wieviele…

Mit freundlichen Grüßen,
S.

Hallo,
der Mann, mit dem die „Schwiegermutter“ verheiratet war, ist gestorben und hinterläßt 2 Kinder. Die Ehefrau steht im Grundbuch als Miteigentümerin des Hauses. Das Konto lautet auf „Eheleute“.
Muß das Testament beim Amtsgericht eröffnet werden, obwohl es keins gibt? Oder wie nennt man das dann?

Hallo,

es gilt die gesetzliche Erbfolgge (unterstellt, dass kein Gütertrennungsvertrag existiert.
Dan bekommt die Schwiegermutter die Hälfte des Vermögens des Erblassers und die andere Hälfte geht an das Kind/ die Kinder zu gleichen Teilen.

Wenn nur ein Kind existiert, bekommt in der Praxis das Kind 1/4 des Sparbuchs und wird zu 1/4 im Grundbuch eingetragen.

Ingeborg

Hallo Andreas,
zur Erbschaft des Verstorbenen gehören:
der halbe Anteil an der Immobilie,
der halbe Wert des Kontos per Todestag.

Diesen Nachlass teilen sich die gesetzlichen Erben, da kein Testament da ist.
Es erben: die Witwe 50%, jedes Kind 25 %, falls die Eltern in Zugewinngemeinschaft lebten. Wenn das nicht zutrifft, fallen die Quoten anders aus (bei Gütertrennung: Witwe 25 %, jedes Kind 37,5 %).

Um den halben Anteil an der Immobilie entsprechend auf die Erbengemeinschaft umschreiben zu lassen, muss einer der Erben einen Erbschein beantragen. Das kann man beim Nachlassgericht oder beim Notar machen. Man benötigt dazu das Familienbuch, Heiratsurkunde der Witwe und Sterbeurkunde.
Eröffnet wird nichts, da es ja kein Testament gibt.Ob auch die Bank (für das hälftige Guthaben, dass der Erbengemeinschaft zusteht)einen Erbschein benötigt, muss dort nachgefragt werden. Meist hängt das von der Höhe des Guthabens ab (hier ab 30.000 € erst erforderlich, aber verschieden).

Die Erbengemeinschaft (=EG) muss dann auseinandrgesetzt werden, d.h. eine Einigung wie das Geld aufgeteilt wird und ob jemand den Immo-Anteil übernimmt, ggf. gegen Wertausgleich. Die EG kann sich auch darauf einigen, dass alle drei als Miteigentümer mit ihren Antelen im Grundbuch bleiben. Dann hätte Mutter letztlich 75 % der Immobilie, jedes Kind 12,5 %.

Eigentlich ist das doch alles logisch, oder? Diese Regelungen stammen übrigens alle von den alten Römern…

Schönen Abend noch,
S.

Hallo,
vorweg „welche Schwiegermutter“? Die zukünftige?
Zur Sache:
Die Angaben sind sehr dürftig. Ich muss also raten.
Wenn kein Testamtent vorhanden ist, der Vater der Freundin verstorben ist, erbt die Ehefrau - normaler weise, wenn keine Gütertrennung besteht - die Hälfte. Die andere Hälfte erbt das Kind (Freundin) oder die Kinder zu gleichen Teilen. Die Mutter der Freundin hat also Unrecht!
Soweit Grundvermögen je zur Hälfte und Konten je zur Hälfte bestehen, erben die Erben immer nur den Anteil des verstorbenen Vaters.
MfG
PB

Sie haben Recht! Ehegatten zählen zwar zu den gesetzlichen Erben, erben aber nur einen Teil neben Kindern/Enkeln oder Eltern des Verstorbenen: Bei der Zugewinngemeinschaft erben sie neben Kind/ern die Hälfte.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.880-mal Fragen beantwortet)