Mein Problem: 1994 wurden meine 2 Schwestern u. ich von unserer Mutter u. unserem Bruder zum Notar zwecks Verzichts auf unser Erbe gebeten. Zu dieser Zeit war ich gesellschaftl. aktiv u. dadurch oft mit einem RA im Kontakt. Diesen befragte ich , was man in solch einem Falle tut, wenn man nicht verzichten will weil ich nicht einsah, dass einer alles und wir 3 Schwestern nichts bekommen. Der Rat des RA war: NICHT UNTERSCHREIBEN. Dies taten wir 3 dann auch und verließen die Sitzung. Das wars dann auch, denn wir haben nach diesem Zeitpunkt nie wieder alle zusammen über dieses Thema gesprochen. Warscheinl. weil wir Bedenken haben, dass wir nicht mehr fair zueinander sein können u. das die Familie dadurch ganz zerbricht. Das einzige was wir wissen ist, dass mein Bruder Haus, Bauernhof u. das dazugeh. Land bekommen soll u. wir 3 Mädchen bis zum Ableben unserer Mutter die Pachteinnahmen vom Land erhalten sollen. Dass aber ist bis heute nur sehr unregelmäßig erfolgt. Auch haben wir nie eine notarielle Information erhalten in der wir nachlesen konnten was vereinbart wurde (beim „Überschreiben“ durch meine Schwiegereltern z.B. haben alle daran beteiligten Parteien eine Dokumentation erhalten!) diese vermisse ich. Wir haben vor einiger Zeit unsere Mutter mal vorsichtig zum Sachverhalt befragt aber sie blockt wie immer ab! Nun wird sie zunehmend vergesslich u. gebrechlich daher drängen sich unsere Bedenken immer mehr, dass eines Tages der ganz große Gau auf uns zukommt und wir nichts mehr ändern können.
Daher meine Fragen: wie/wo können wir erfragen was damals verhandelt wurde?
Nach wieviel Jahren werden denn solche Unterlagen archiviert?
Was ist, wenn es den Notar von damals gar nicht mehr gibt sondern nur noch die Kanzlei besteht?
Was können wir überhaupt noch machen?
Was müssen wir bei allem Frust beachten?
Vielen Dank für die Hilfe !!!
Moin Mutter teresa,
ich bin da nicht der richtige Anprechpartner.
MfG
Hallo mutter teresa,
ich würde da ehrlich gesagt einen Anwalt fragen, weil es doch sehr komplex zu sein scheint. Es wäre vll möglich irgendwie gegen die Überschreibung Einspruch zu erheben. Ich weiss nur, dass pro Jahr ab Überschreibung die Rechtswirksamkeit 10% beträgt und man solange 10 Jahre noch nicht um sind, irgendwie wohl schon was machen kann. Allerdings kann man zu Lebzeiten mit seinem Eigentum machen, was man will, also auch überschreiben wem man will und später, wenn es mal ums Erbe geht, könnt Ihr Schwestern halt auf alle Fälle Euren Pflichtteil einklagen, bzw. verlangen, falls ihr ansonsten leer ausgeht. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
viel Erfolg.
Wenn 2 Personen einen notariellen Vertrag schließen, dann bekommen in der Regel nur diese Personen eine Abschrift. Besonders in diesem Falle (Ihrer Ablehnung) können Sie davon ausgehen, dass man mit weiteren Abschriften nicht freigibig werden wollte.
Wenn Sie nicht Miterbin werden sollten, dann haben Sie auch später keinen Zugang zum Vertrag (auf regulärem Weg), wenn Ihnen der Bruder den Vertrag nicht entgegenkommender Weise zeigen sollte. Als Miterbin erhalten Sie später Zugang beim Grundbuchamt und beim Notar oder dessen Nachfolger oder bei der behördlich später bestimmten Verwahrstelle. Vor dem Tode haben Sie keinerlei Rechte. Da die 10-Jahresfrist abgelaufen ist, werden Sie auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben. Hierbei müssen Sie übrigens bedenken, dass jeder mit seinem Vermögen so verfahren kann, wie es ihm beliebt, einerlei ob der Vorgang familiär gerecht ist oder nicht…
Der seinerzeit erteilte anwaltliche Rat ist nur dann fragwürdig, wenn Ihnen für den Verzicht Geld geboten worden ist.
Frust hin - Frust her : Aus meiner Praxis kenne ich viele ähnlich Fälle… Sie sind also nicht allein.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.