ein Mann ist gestorben. Er hatte keine Kinder und seine Frau ist auch schon verstorben.
Seine Geschwister sind auch schon verstorben, beide hatten aber Kinder.
Wie sieht der Erbgang aus.
Ein Neffe hat die Abwicklung der Formalitäten erledigt und es soll wohl ein Testament existieren, die Eröffnung steht wohl noch aus.
Haben die Neffen (es sind insgesamt drei) ein Anrecht auf ein Pflichtteil, das sie von ihren Eltern geerbt haben, oder kann das Vermögen, das nicht unerheblich ist, per Testament so verteilt werden, das alle oder auch nur einer nicht bedacht wird/werden?
Haben die Neffen (es sind insgesamt drei) ein Anrecht auf ein
Pflichtteil, das sie von ihren Eltern geerbt haben, oder kann
das Vermögen, das nicht unerheblich ist, per Testament so
verteilt werden, das alle oder auch nur einer nicht bedacht
wird/werden?
Ein Pflichtteil kann jedem der Erben zufallen.
Sofern aber ein gültiges Testament existiert kann einer der Erben mehr bekommen als die anderen.
Sofern aber ein gültiges Testament existiert kann einer der
Erben mehr bekommen als die anderen.
das es Unterschiede geben kann ist klar, aber es ging um die Frage, ob es möglich ist, daß einer von den dreien gar nichts kriegt, bzw. nichts kriegen kann/darf.
das es Unterschiede geben kann ist klar, aber es ging um die
Frage, ob es möglich ist, daß einer von den dreien gar nichts
kriegt, bzw. nichts kriegen kann/darf.
Pflichtteile kennt das dt. Erbrecht nur für Ehegatten und Kinder. Diese werden auch nicht „vererbt“ gehen also auch nicht auf die Erben ursprünglich Pflichtteilsberechtigter über. D.h. in Deinem Fall existieren keine Pflichtteilsberechtigten und der Erblasser war somit in der Lage vollkommen frei zu testieren, war also nicht verpflichtet irgendjemand bedenken zu müssen bzw. mit einer Pflichtteilsproblematik konfrontiert zu werden. D.h. wenn er Neffe X/einen Dritten, … als Alleinerben eingesetzt hat, sind alle anderen draußen. Jeder kann frph über das sein, was er bekommt.
Ist ein eingesetzter Erbe oder Vermächtnisnehmer vorverstorben, kann es allerdings sein, dass dessen Ansprüche wiederum da seine gesetzlichen Erben übergehen. Hierzu muss man dann die Formulierungen des Testaments überprüfen.
BTW: Wenn alle Beteiligten sich grün sind und Ärger vermeiden wollen, können sie sich selbstverständlich abweichend vom Testament auch zu gleichen Teilen/beliebig anders auseinandersetzen, solange alle Begünstigten hiermit einverstanden sind. Hierüber sollte dann aber ein notarieller Erbvergleich aufgesetzt werden.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ein Mann ist gestorben. Er hatte keine Kinder und seine Frau
ist auch schon verstorben.
Seine Geschwister sind auch schon verstorben, beide hatten
aber Kinder.
Wie sieht der Erbgang aus.
Die Pflichtteilsberechtigten sind also alle gestorben. Also es gibt -ausser den Eltern des Toten- keine Rechte. Nur noch das was im Testamt steht kann Erfolg haben.
-Heinz Gintemann