Erben-Schenkung

Mein Stiefsohn will die Schenkung einer Eigentumswohnung nicht annehmen, weil er mit dem Testament ( falls ihm etwas zustösst, dann fällt die Eigentumswohnung wieder an unsere 2 Kinder jetziger Ehe zurück)nicht einverstanden ist. Er möchte das sie dann seiner Lebenspartnerin (keine Ehe, keine Kinder zufällt.)
Das aber unsere Kinder in der Zeit wo wir ihm die Wohnung gekauft hatten auf vieles Verzichten mussten,das sieht er nicht ein.
Wir haben zwar für jedes Kind ein Objekt,aber die beiden ehelichen Kinder sind sich auch einig.Für eines der Kinder ist das Testament(Alleinerbe) schon beim Kauf geschrieben worden, und das andere Kind erbt mein Elternhaus .
Da die Wohnung meinem Mann und mir zu gleichen Teilen gehört sehen wir auch beide nicht ein das die Schenkung auf eine fremde Person zufällt.

Was sollten wir tun?
Wieviel steht meinem Stiefsohn zu?

Ich danke für jede Antwort.

guten Abend,
folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen:
Da die familiäre Situation und die verschiedenen Erwartungen nicht bekannt sind, kann verständlicher Weise keine brauchbare Beurteilung erwartet und kein Vorschlag gemacht werden. Offensichtlich unterscheiden Sie zumindest in einem Punkt zwischen Stief- und eigenen Kindern: Auch bei den letzteren kann es bekanntlich vorkommen, dass Nachlasswerte in fremde Hände gelangen. Das Argument hinkt also erheblich.
Zur letzten Frage: Der Stiefsohn kann nach der gesetzlichen Erbfolge nur vom leiblichen Vater (bzw. leiblichen Eltern) erben, durch ein Testament natürlich von jedem. Wenn der Vater eine Witwe und 3 Kinder hinterläßt, dann erben bei Bestehen der Zugewinngemeinschaft die 3 Kinder je ein Sechstel.
MfG
H.G.