Hallo, Rechtsgelehrte
Selbst wenn ein Erblasser (in der Schweiz) die Erben auf den
Pflichtteil setzt, und seine nicht mit ihm verheiratete Partnerin als
Haupterbin, erhält diese zu wenig, um die Wohnung zu erben.
Er errichtet deshalb einen Schuldbrief zu Gunsten seiner
Lebenspartnerin. Dieser enthält die Bestimmung, dass die Rückzahlung
der Schulden nach dem Tod - und erst nach dem Tod - des Partners
fällig wird.
Bewirkt diese Massnahme, dass vor der Auszahlung des Pflichtteils an
die Erben die Schulden an die Partnerin zurückbezahlt werden - und
mangels Barvermögen durch die Überschreibung der Wohnung?
Gruss & Dank
Adam