Erben schwer gemacht

Hallo Rechtswissende,

folgender hypothetischer Fall:
Ein Erblasser hat kein Testament verfasst. Ein Notar/Rechtsanwalt macht mögliche Erben ausfindig, die ihr Verwandtschaftverhältnis mit dem Toten beweisen sollen/müssen. Einige Erben tun dies, andere interessieren sich nicht für das Erbe und legen die Hände in den Schoß.
Was passiert nun mit dem Vermögen? Fällt nach einer Frist alles in die Hände von Vater Staat, erben diejenigen, die ihr verwandtschaftliches Verhälnis beweisen können? Was passiert mit denjenigen, die alles links liegen lassen? Gibt es eine Frist, in welcher die „Beweisführung“ abgeschlossen sein muss?

Vielen Dank im voraus.

Kiwi

Hallo.

Ein Erblasser hat kein Testament verfasst. Ein
Notar/Rechtsanwalt macht mögliche Erben ausfindig, die ihr
Verwandtschaftverhältnis mit dem Toten beweisen sollen/müssen.
Einige Erben tun dies, andere interessieren sich nicht für das
Erbe und legen die Hände in den Schoß.
Was passiert nun mit dem Vermögen?

Es wird entsprechend den Verwandschaftsgraden zwischen denen aufgeteilt, die die Erbschaft annehmen wollen/müssen: http://www.ratgeber-erbrecht.info/index.php?option=c…
(vorausgesetzt, es gilt deutsches Recht)

mfg M.L.

Hallo!

Auch unbekannte Erben sind Erben (siehe /t/unbekannte-erben/1147664

Der Rechtsanwalt und Notar, der - vermutlich als Nachlasspfleger - mit der Erbensuche befasst ist, wird wissen, wie weiter zu verfahren ist. Er wird den bereits gefundenen Erben sicher auch darüber Auskunft geben. Fragen kostet nichts, auch nicht bei einem Rechtsanwalt.

Gruß, Franz