hallo mein vater ist verstorben und hat kein testament gemacht wir sind zwei erben …jetzt wird das barvermögen aufgeteilt und meine nichte die erbberechtigt ist weil sie tritt in die erbfolge meiner verstorbenen schwester ich pflege seit 5 jahren das grab meiner eltern jetzt sagt sie sie wird in zukunft ds grab pflegen und setzt 4000 euro an für 15 jahre grabpflege da ich aber nnciht möchte das sie meine eltern das grab macht und ich es gerne pflegen möchte ist jetzt meine frage kann sie einfach ds geld abziehen vom gesamt vermögen würde mich freuen um vile antworten
Eine solches Ansinnen ist nur im Einvernehmen beider Erben möglich. Ebenso auch irgendwelche Entnahmen von Geld aus dem Erbe. Die Grabpflege ist ebenfalls nicht einseitig bestimmbar.
danke erst mal für deine antwort
also kann sie nicht alleine das fortern
habe ich dich da rcihtig verstanden ???
Eine solches Ansinnen ist nur im Einvernehmen beider Erben
möglich. Ebenso auch irgendwelche Entnahmen von Geld aus dem
Erbe. Die Grabpflege ist ebenfalls nicht einseitig bestimmbar.
Ich schrieb: im Einvernehmen beider Erben! Das heißt also: Fordern und Handeln nur im Einverständnis beider.