Das Erbe an sich ist geklärt, es gibt zwei Erben. Diese Erben haben auch die Beerdigungskosten und die Erstaufmachung der Grabstätte gezahlt. Nun muß die Grabpflege für 20 Jahre bestellt werden. Erbe Nr. 1 ist lt. Urkunde der Gemeinde Nutzungsberechtigter. Nun möchte Erbe Nr. 1 einen Grabpflegevertrag über 20 Jahre bei einer Treuhandgesellschaft abschließen, Kosten ca. 10.000,00 Euro. Erbe Nr. 2 ist damit nicht einverstanden und will sich nicht an den Kosten beteiligen.
Kann er die Beteiligung ablehnen und muß dann Erbe Nr. 1 die Kosten alleine tragen?
Es existiert noch ein gemeinsames Nachlaßkonto, um Überweisungen zu tätigen müssen aber beide Erben unterschreiben. Soll Erbe Nr. 1 jetzt die Kosten von seinem Privatkonto bezahlen? Dieser Ansicht ist Erbe Nr. 2 er möchte sich nicht an der Grabpflege beteiligen.
Für eine Antwort danke im Voraus
Ingeborg
Hallo Ingeborg,
soweit ich weiss, gibt es keine rechtliche Regelung zur Grabpflege. Wenn Erbe Nr. 2 nicht zahlen will, kann man Ihn dazu nicht verpflichten. Es bleibt nur das Erbe Nr. 1 das allein übernimmt. Wenn er das nicht möchte, muss man eben abwarten, bis einem das Grab neu gekauft werden muss und es dann eben nicht mehr kaufen. Aber dann ist die familiäre Grabstätte eben weg.
Vll findet sich noch jemand, der sich rechtlich damit auskennt. Mehr kann ich Dir leider nicht sagen.
Viel Glück und viele Grüße von mir.
Der Erbe 2 kann zu Recht die Beteiligung verweigern.
Ich bedanke mich.
Der Erbe 2 kann zu Recht die Beteiligung verweigern.
Ich bedanke mich