Erben und Insolvend

2010 habe ich von meinem Vater das Haus überschrieben bekommen,lt Testment von meinem Vater muss ich meiner Schwester einen Betrag zahlen.Dieser Betrag wurde mit Notar auf einen bestimmten Zeitpunkt,2016,festgelegt.Meine Schwester ist jetzt seit eine Jahr in der Insolvenz,beim Antrag hat sie den Termin der Auszahlung verschwiegen.Kann ich Ärger bekommen wenn ich ihr einfach das Geld auszahle?

Hallo,

die Probleme die sich ihre Schwester schafft sind sicherlich nicht ihre Probleme.

Sie sollte den Anspruch „nachmelden“.

Wenn sie schon den (nicht besonders glücklichen) Weg der Privatinsolvenz geht um sich freiwillig zu entmündigen, dann soll sie auch die Konsequenzen tragen.

Denn schließlich muss sie ja keine Insolvenz anmelden. Wenn Sie es aber tut, dann doch nicht mit Hintertürchen zu Lasten Dritter. Das ist schon ein Gebot der Fairness. Stimmt’s?

Viel Glück.

Hallo, Lisa,
Schwierigkeiten kannst Du nicht bekommen, höchstens Deine Schwester, wenn sie die Zahlung verschweigt. Aber könnt Ihr nicht - in gegenseitigem Einvernehmen - den Auszahlungszeitpunkt auf 2017 legen, wenn die Insolvenz abgeschlossen ist?
Gruß wacker

Sie wohl nicht, aber Ihre Schwester wird die Insolvenz ab erkannt und die Restschuldbefreiung ist dahin, sowie das ererbte Geld auch.
Und die kommen dahinter.
In der Insolvenz sollte man lieber die Wahrheit sagen, sonst geht es sogar ab in den Knast.

Hallo Lisa Peru,

hierzu wäre es besser mit einem Anwalt für Erbrecht zu sprechen.

Alles Gute

Gruß Lore

Da der Insolvente verpflichtet ist, alle Vermögenswerte - auch zukünftige- anzugeben, würde er daher auch selber Ärger bekommen. Besteht die Möglichkeit, die Auszahlung zu verschieben, so dass die Insolvenz erst abgewickelt werden kann? Dann gäbe se keine Probleme.

Hallo,

normalerweise kannst Du keinen Ärger bekommen, wenn Du Ihr das Geld 2016 auszahlst.
Du bist ja kein Hellseher und brauchst ja nichts von ihrer Insolvenz zu wissen. Ich gehe auch mal davon aus, dass du keine Nachricht vom IV bekommen hast.