Erben und scheiden

Ich poste das hier im Interesse meines Onkels, der es gerne wissen möchte. Warum auch immer.

Wenn eine Person etwas erbt und sich später von seinem Ehepartner scheiden lässt, gehört das ererbte dann ihm oder ist es in der „Zugewinngemeinschaft“, was auch immer das ist, also beiden Ehepartnern.
Leider kann ich das Ganzen nicht spezifizieren, da es wohl eine generelle Frage ist.
Danke für Eure Meinung.

Der Michael

Wenn eine Person etwas erbt und sich später von seinem
Ehepartner scheiden lässt, gehört das ererbte dann ihm oder
ist es in der „Zugewinngemeinschaft“, was auch immer das ist,
also beiden Ehepartnern.

Der Michael

Lieber Michael,
das ererbte Gut bleibt grundsätzlich persönliches Eigentum des Ehepartners. Nur das, was es an Erträgen, z.B. Zinsen, abwirft fällt in die Zugewinngemeinschaft, wird also so behandelt, als ob es beiden gehöre.
Grüße
Alexander Böker

Danke!
Der Michael