Moin Gemeinde. Fragen: Ein Vater von 4 Kindern verstirbt. Eines der Kinder ist unehelich. Kein Kontakt. Nichts. Das uneheliche Kind wird natürlich auch erben. Pflichtteil ( Geld) nehme ich an. Jedoch läuft auf dem Haus welches als Erbmasse besteht, noch ein Kredit. Die 3 ehelichen Kinder wohnen in dem Elternhaus mit ihren Familien und wollen dies auch weiterhin tun. Übernehmen auch die Restschuld und bezahlen den Kredit weiter. Wenn das uneheliche Kind nun auf seinen Pflichtteil besteht, muss es dann auch die Restschuld des Kredites anteilmäßig mit tragen? Wenn ja, kann es das Erbe ausschlagen? Gehen dann die Teile von dem unehelichen Kind zu gleichen Teilen an Ehefrau und die drei ehelichen Kinder? Vielen Dank schon mal im voraus. Gruß Andreas
Hallo!
Wenn es kein Testament gibt, dann erben 4 Kinder zu gleichen Teilen. Gibt’s noch die Ehefrau, dann erbt sie 1/2 und die 4 Kinder je 1/8.
Gibt es Testament und uneheliches Kind ist „enterbt“, heißt nicht bedacht, dann steht ihm das Pflichtteil zu. Das ist immer eine Geldleistung.
Pflichtteil ist die Hälfte des sonst(gesetzliche Erbfolge) zustehenden Teils.
Schulden/Kredit ?
Das wird bei der Berechnung des Erbes doch einbezogen, das Erbe ist ja weniger Wert als ohne Kredit. Der Wert des Hauses sinkt dadurch.
Uneheliches Kind zahlt aber nicht den Kredit mit ab.
Jeder Erbe kann das Erbe auch ausschlagen. Er fällt aus der Erbfolge raus und das Erbe wird neu unter den verbliebenen Erben verteilt.
Außer es ist im Testament dazu etwas bestimmt für so einen Fall.
MfG
duck313
Pflichtteil fällt nur bei gewillkürter Erbfolge an sprich: das Kind müßte im Testament enterbt werden. Da in D völliges enterben nicht geht, tritt dann der Pflichtteilsanspruch ein und dieser ist in bar fällig.
Dieser verjährt 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Todes des Erblassers.
Und ja, auch auf den Pflichtteil werden anteilmäßig Schulden berechnet allerdings nicht für die Zukunft sondern nur für das, zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vermögen, dazu zählen auch die Beerdigungskosten. ramses90
unüblich. Überweisen darf man es schon.
Du meinst in Geldleistung statt Anteil an Sachen.
Vielleicht ja. Vielleicht nein.
Schon wieder vergessen, was ich Dir bereits 3 mal (oder waren es 5 mal) erklärt habe?
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Schwachfug.
Der Wert des Hauses ändert sich nicht.
Es ändert sich die Höhe des Nachlasses.
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Die Erbquote ist nach gesetzlicher Erbfolge (d.h. wenn es kein Testament gibt) vom Güterstand der Eheleute abhängig:
- Zugewinngemeinschaft (=gesetztlicher Güterstand)
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
Ohne diese Kenntnis kann niemand, ich betone niemand sagen, welchen Anteil wer erbt.
Jedoch läuft auf dem Haus welches als Erbmasse besteht, noch ein Kredit.
Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Nur der verstorbene Vater oder beide Eltern? Zu gleichen Teilen? Nicht zu gleichen Teilen?
Wer ist der Kreditnehmer? Nur der verstorbene Vater oder beide Eltern? Zu gleichen Teilen? Nicht zu gleichen Teilen?
Zur Erbmasse zählt nur, was dem verstorbenen Vater gehörte abzüglich Restkredit-Anteil des verstorbenen Vaters.
Gruß
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