Danke Duck!
Eine Variante fehlt mir noch, oder mache ich einen Denkfehler?
Erstmal, geerbt werden soll nur oder erst, wenn beide Elternteile das zeitliche gesegnet hat!
Ist es jetzt so, dass jedes Kind gesetzlich ein Viertel erhält, oder nicht?
ich habe eine Frage zur Erbsituation für eine Familie mit 4 Kindern, wo 2 Kinder aus erster Ehe sind und 2 Kinder aus zweiter Ehe.
Ist es richtig, dass die gesetzlich vorgesehene Aufteilung des Erbes zu jeweils einem Viertel an die Kiinder fällt?
Das wäre für mich logisch und so sollte es sein.
Falls nein, muss man dann ein Testament machen, wenn man das so möchte?
In einem Testament kann man bestimmen, das im 1. Erbfall nur der überlebende Ehepartner Alleinerbe ist. Stichwort „Berliner Testament“.
Die Kinder sollen erst nach dem 2. Erbfall erben. Das kann man so im Testament regeln.
Da aber die (leiblichen)Kinder im 1. Fall das Pflichtteil beanspruchen könnten, setzt man eine „Abwehrklausel“ rein. Man vereinbart „Verlangt ein Kind im 1. Erbfall sein Pflichtteil, so soll es auch im 2. Erbfall nur das Pflichtteil erhalten.“
Mehr kann man nicht machen.
Das Pflichtteil ist die Hälfte des dem Kind sonst (nach gesetzlicher Erbfolge) zustehender Teil.
Beispiel:
Ehefrau ist auch die leibliche Mutter aller 4 Kinder. Sie verstirbt, es gibt das o.g. „Berliner Testament“.
Es erbt also der Ehemann alles.
Die Kinder könnten das Pflichtteil verlangen.
Normal stünde ihnen 1/2 des Erbteils der Mutter zu. Macht je Kind 1/8.
Pflichtteil wäre davon die Hälfte, also 1/16.
Kind oder Kinder könnte vom Vater die Auszahlung von je 1/16 verlangen.
Würden das alle 4 verlangen = Ehemann 3/4 und Kinder zusammen 1/4.
Sind nur 2 Kinder leibliche Kinder der Verstorbenen, dann könnte ja sowieso nur sie das Pflichtteil verlangen.
Dann hieße es, Ehemann 50%, Kind 1- 25%, Kind 2- 25 % normal. Nach Pflichtteil also Mann 3/4 und die 2 Kinder je 1/8.
Wenn Kinder, wie im Testament gewünscht, nach dem 1. Erbfall still abwarten, dann erben sie beim 2. Erbfall alles. Und das durch 4 geteilt ist nun einmal je 1/4 vom Erbe was dann noch da sein wird.
Versteuern muss man bei solch geringen Erbschaften nichts. Freibetrag je Kind 400.000 €, für den überlebenden Ehepartner 500.000 €.
Im Testament darf man alles so bestimmen wie man es möchte. Man kann ohne weiteres allen 4 Kindern gleiche Erbteile zukommen lassen.
Und es kommt doch darauf an, wer nun eigentlich gestorben ist. Es erben ja nicht immer alle 4 Kinder von diesem Verstorbenen nach gesetzlicher Erbfolge !
Beispiel:
Angenommen, die Mutter ist auch die leibliche Mutter aller 4 Kinder und sie verstirbt. Dann ist es einfach, es erbt nach gesetzlicher Erbfolge ihr überlebender Ehemann zu 1/2 und alle 4 Kinder zu je 1/8 ( = das ist zusammen auch 1/2).
Ist die Mutter aber nur die Mutter von 2 Kindern, dann erben auch nur diese 2 Kinder. In dem Fall eben je 1/4 und der Ehemann zu 1/2.
Und so auch beim Vater, auch er kann Vater aller 4 oder nur von 2 Kindern sein.
Und so erben dann auch bei seinem Tod „nur“ Frau und 2 oder 4 Kinder.
Wenn ich mich recht entsinne, erben die ‚Stiefkinder‘ erstmal weniger, wenn der 'Nichtelternteil zuerst verstirbt,
aber am Ende bekommt doch jeder sein Viertel oder?
Steuern. Ich glaube wir liegen hier ein Stück unter 100.000. Da gibts doch hoffentlich noch nichts zu versteuern?
Hi, das ist so nicht richtig weil es darauf ankommt wer zuerst verstirbt.In dem Fall sind die Kinder des/der Überlebenden nicht erbberechtigt am Nachlaß des/der Erstverstorbenen.
Bei einer testamentarischen Einsetzung aller 4 Kinder sollte man sich fachliche Hilfe holen, weil da der erbsteuerliche Aspekt eine Rolle spielt.
MfG ramses90