Erben Vererben

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe 4 Kinder aus zwei Ehen, die zugleich meine alleinigen Erben darstellen. Zwei davon möchten ihre derzeitigen 40%igen Eigentumsanteile an dem von mir bewohnten Eigenheim, die sie von ihrer Mutter geerbt haben, jetzt ausgezahlt haben. Die restlichen 60% der Anteile besitze ich. Wenn ich dem Wunsch der beiden folge, müsste ich eine Grundschuld auf das Haus aufnehmen, die ich zu Lebzeiten nicht tilgen kann. Meine Fragen: Kann ich testamentarisch absichern, dass die verbleibende Restschuld, auch nur zu Lasten der beiden besagten Kindern vererbt wird, die anderen beiden also, beim dann zu erwartenden Verkauf des Hauses, keine Schulden erben? Weiterhin, wie erfolgt die Testamentseröffnung, also zu welchem Zeitpunkt müssen sich die Erben erklären, ob sie das Erbe annehmen oder nicht. Was passiert mit den Schulden, wenn sie das Erbe nicht annehmen?
Freundliche Grüße,

Sie können verschiedenen Wege gehen:
Erstens: Anlässlich der notariellen Anteilsüber-tragungen können Sie in dem zur Bedingung gemachten Ervertrag die gewünschte Regelung festzurren. Den Text dazu entwirft der Notar.
Zweitens: Notfalls regeln Sie dieses in einem Testament.
Nach der Testamentseröffnung haben die Erben sechs Wochen Zeit, sich zu entscheiden. Nehmen die bewußten zwei Kinder die Erbschaften nicht an, haften sie auch nicht für die Schulden mit. Bedenken Sie dabei, dass durch die Schuldentilgung das wirtschaftliche Eigentum entsprechend „anwächst“, und zwar auch zugunsten der verbleibenden Erben.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
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