Das könnte daran liegen, daß Du Dir im Laufe Deines Lebens den Bekanntenkreis zusammengestellt bzw. erhalten hast, der Deine Denkweise und Deine Sicht der Dinge teilt. Insofern ist Dein Bekanntenkreis nicht repräsentativ, sondern der Folge einer Auslese.
Dagegen spricht nichts, nur kann es hier der Verblichene leider nicht mehr selbst entscheiden bzw. bezahlen. Eine Einigung derjenigen, die es entscheiden bzw. bezahlen können, scheint nicht möglich zu sein, so daß zu den Alternativen nicht das gehört, was Du Dir wünscht oder der Verstorbene gewollt hat, sondern entweder bleibt alles so wie es ist oder es kommt nur der Name auf den Grabstein.
Ich sehe keine - weder zivil- noch strafrechtlich.