Erben verhindern Grabsteinbeschriftung

Unser Vater ist vor mehr als 2 Jahren verstorben und liegt im Grab seiner Frau mit vorhandenem Grabstein.

Leider konnte der bis heute nicht mit den Namen unseres Vaters beschriftet werden, weil ich darauf bestehe, dass er entspr. dem Wunsch des Verstorbenen mit seinem Titel beschriftet wird und meine beiden Geschwister auf eine eigene Beschriftungsvariante bestehen, die ihm aber nicht angemessen wäre.

Mir fehlt leider auch das Geld, den Grabstein selbst beschriften zu lassen oder eine großen Gerichtsprozess zu finanzieren - die Beschriftung könnte nur aus der Erbmasse mit Einstimmung der Miterben bezahlt werden.

Der Zustand ist für alle Angehörigen Freunde und Bekannte unerträglich - wie kann man hinbekommen, dass dem Verstorbenen seine letzte Ehre zuteil werden kann.

Lässt sich das ggf. auch strafrechtlich klären (Störung der Totenruhe, Beschädigung des Ansehens Verstorbener etc. ), weil so vermutlich Gerichtskosten gespart werden können?

Ich bin fuer „Abstimmen“ und Mehrheitsbeschluss, ergibt auch Mehrheitsbezahlung

Überdenke nochmal ob das tatsächlich im Sinne deines Vaters wäre oder ob du insgeheim eigentlich nur dein eigenes Ego befriedigen willst.

Anders als die Vorredner bin ich der Meinung, dass der Wunsch des Verstorbenen zu beachten ist. Allerdings musst du dir Gedanken machen, ob das wirklich der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen ist - oder ob das dein Wunsch ist, den du dann in deinen Vater hineinprojizierst.

Und wenn es sein Wunsch war - wie hat er ihn geäußert? Steht er in seinem Testament oder ist er sonst irgendwie beweisbar - oder hat er es nur dir in einer stillen Stunde und unter vier Augen gesagt? War die Art der Äußerung so, dass es nicht nur eine spontane, vage Idee war, sondern wirklich ein echter Wunsch?

Die nächste Frage, die sich stellt, ist: Warum sträuben sich die anderen Erben? Darauf gehst du leider gar nicht ein.

Die manchmal deutliche Kritik, die in den anderen Beiträge zutage kommt, stammt vielleicht daher, weil du den Eindruck erweckst, dass du glaubst, nur du wüsstest, was angemessen sei, und die anderen Erben kümmerten sich nicht um das geistige Erbe. Ist das so?

Ich persönlich finde auch, dass dem Toten auch ohne Titel (akademischer? adliger? Ordens-?- auch das erwähnst du nicht) ehrevoll gedacht werden kann. Der praktische wie ideelle Schaden ist also gering.

Und nein - aus deiner Schilderung geht für mich als Laien nicht hervor, dass du strafrechtlich etwas machen kannst. Und zivilrechtlich sehe ich auch wenig Chancen.

Bombadil

Es handelt sich um einen Ehrentitel für den es eine kitschige, laienhafte Bezeichnung gibt und eine „insidermäßige“ die er (und auch schon sein Vater) favorisiert und bis ins tiefste Innere gelebt hat.

Vergleichbar damit, als wenn man einen jungen Landwirt, der mit modernster Technik gewirtschaftet hat als „Bauern“ bezeichnen würde. Wobei ich nicht aus der Branche komme und den Insider-Sprachgebrauch hier nicht wirklich kenne.

Im Gegensatz zu meinen Geschwistern habe ich selbst in dem Berufsfeld gearbeitet und kenne die sprachlichen Unterschiede und die damit einhergehende Positionierung. Ich bin auch das Kind, das mit iohm am meisten zu tun hatte, aber über die Sprachweise habe ich (mit Zeugen) zu Lebzeiten gesprochen.

Die Verstorbenen haben sich nicht irgendein Grab ausgesucht, sondern es lange vor Ihrem Tod ausgesucht - es ist Ihnen also absolut nicht egal gewesen.

Leben und leben lassen.

Das mag mancher anders sehen, und die beiden haben es so gesehen.

Bei den Miterben geht es einfach nur unm Recht haben, es sind die absurdesten Begründungen gefallen - und man kann nicht ab, dass ich ein enges Verhältnis zu ihm hatte.

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Schön ,das Du dich nun doch noch mal zurück meldest und etwas mehr Hintergrund preisgibst.
Nun bin ich aber doch schon gespannt.
Darf man den Ehrentitel nicht mal erfahren ?

Die Sache unter euch 3 Geschwistern ist wohl verfahren. Um die Kosten geht’s gar nicht, es soll schon der Grabstein nachbeschriftet werden für den Vater.
Gut.

Man streitet um Details, die alte Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung. Und die „wollen“ die Geschwister nicht haben ? Sie wollen was stattdessen haben ?, Gar nix ? Nur Namen und Geburts- und Sterbedatum ?

mein Tipp:.
Ihr braucht einen externen Vermittler, der sich mit allen 3 zusammensetzt und eine gütliche Einigung, auch und gerade nach dem Wunsch des Vaters, versucht zu erreichen.
Das wäre z.B. ein Schiedsmann. In vielen Gemeinden gibt es solche Schiedsmänner für die freiwillige außergerichtliche Einigung, insbesondere im Nachbarrecht.
Auskunft gibt die Gemeinde, ob es einen gibt und wie man ihn kontaktiert.

MfG
duck313

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Hallo!

Nein.

Klingt bei einem auf ordinärer Sturheit beruhenden Sachverhalt arg pathetisch. Sobald sich die Erben einigen, ist die Angelegenheit aus der Welt. Bei unterschiedlichen Meinungen liegt es in der Natur der Sache, dass eine Einigung mit Nachgeben einer Seite verbunden sein muss. Für gewöhnlich stimmt man ab und verfährt wie beschlossen.

Was außer Namen, Geburts- und Sterbedatum ist denn angemessen?

Gruß
Wolfgang

Ich kann mir nicht recht vorstellen, daß ihn eure wechselseitigen Keifereien noch sonderlich interessieren…

… angemessen ist das, was dem Wunsch des Verstorbenen entspricht - nicht wie das andere bewerten und es sich andere vorstellen - würde ich mal meinen. Was gibt es da abzustimmen?

Die Frage war also, wie man seinen Wunsch verwirklichen kann.

Da gebe ich Ihnen Recht, das hätte er sich nie vostellen können und wollen, wie sich machen verändern, wenn sie mal das Gefühl von Macht haben.

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Hallo!

Offensichtlich gar nicht. Kommt bei streitenden Erben schon mal vor. Immerhin ist bei der Friedhofsverwaltung mutmaßlich ganz ohne Ehrentitel aktenkundig, wo der Verstorbene liegt. Damit ist formal alles in Ordnung. Die Erben sind offensichtlich der Meinung, dass dieser Zustand einer Einigung vorzuziehen ist. Juristerei kann daran nichts ändern.

Gruß
Wolfgang
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in dem Fall würde ich vorschlagen ihn zu exhumieren und eine Seebestattung vorzunehmen, dann hat sich das Problem erledigt…

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Nach den vielen hilfreichen oder helfen wollenden Antworten hier und Deinem gelinde gesagt etwas sturem Verhalten dazu:
Ich empfinde es als ausgesprochen missachtend Euerm gemeinsamen Vater gegenüber, dass sein Name noch 2 Jahre nach seinem Tod nicht auf dem Grabstein steht.
Weil die Erben sich nicht über Titelfragen einigen können, die mit dem ehrlichen Gedenken an ihn als Person für mich nicht viel zu tun haben.
Gib Dir einen Schubs und gönne Deinem Vater wenigstens seinen Namen.
LG

Ich kann seinen Willen belegen, ich habe von einer Zeugin eine eidesstattliche Erklärung zu einem Gespräch darüber mit ihm. Es gibt Visitenkarten die sogar von einem der Geschwister erstellt wurde und es gab Zeugen, als sie überreicht wurden - da hat er diese Version eindeutig favorisiert.

Die Frage war, wie ich seinen Willen verwirklichen und gegen die „wir wollen uns da mal verwirklichen“- und „wir haben jetzt mal etwas Macht“-Blockade durchsetzen kann.

Sie sind Jurist oder denken sich das so - oder wissen Sie das?

Ich empfehle einen Blick in die Friedhofsordnung, die hier niemand kennen kann. In dem Regelwerk ist nachzulesen, ob dort Gräber überhaupt mit Namen gekennzeichnet sein müssen, ob ein Grabstein Pflicht ist oder nicht und falls ja, finden sich sicherlich auch Regeln zur Gestaltung. Gemeint ist die Gestaltung von Gräbern und Grabsteinen, nicht die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Erben. Es gibt nur den Weg gütlicher Einigung.

Ja.

Und damit bin ich 'raus.

Gruß
Wolfgang

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Du bist empört, weil du glaubst, der Einzige zu sein, der ihm die letzte Ehre erweist. Weil dein Papa, als er noch lebte, Dir dies und das gesagt hat. Vielleicht war ihm sein korrekter Titel insbesondere Dir gegenüber wichzig. Anderen gegenüber hat er das wohl nicht so deutlich gemacht. Nun beharrst Du auf Deiner Erinnrrung. Ich finde nicht, dass Du das Recht hast, Deine Erinnerung über die anderer Menschen , die Deinem Vater verbunden waren, zu stellen.
Dein Vater ist tot. Er kann anders weiter da sein, wenn viele Menschen gelegentlich innehalten und an ihn denken. Mit seinem Namen auf dem Grabstein.
Ich werde Dìr mit Sicherheit nicht helfen können, Deinen Willen durch zu setzen. Obwohl ich keine Beziehung zu Deinem Vater habe, möchte ich, dass er 2 Jahre nach seinem Tod zumindest einen Namen bekommt.
LG
Rebekka

Das trifft das einfach nicht. Ich habs ja oben beschrieben, warum und wieso.

Es geht hier nicht um meinen Ego sondern darum, dass ich mich dagegen wehre, dass meine weit weg wohnende Schwester, die im Beruf große Probleme hat (Burnout, Mobbing nach einem Engagement, wo keine Familienplanung Platz hatte und der Enttäuschung darüber heute etc.), ausgerechnet den Grabstein ihres Vaters als Raum zur Selbstverwirklichung nutzt - wo man sich dann wenigstens hier mal mit abstrusesten Scheinargumenten durch zusetzen versucht, egal wo die anderen bleiben.

Und sein Wille ist nachweisbar. Wenn er nicht bekannt wäre, dann könnte man sich einigen, abstimmen etc. - und es war ihnen auch nicht egal, sonst hätten sie sich die Grabstelle nicht so bewust ausgesucht.

Man kann mir auch nicht vorwerfen, dass ich in fast 90 Mails zu allein diesem Thema, wo ich das erklärt habe, wo ich Belege vorgelegt habe, wo ich in 2 Jahren wirklich alles versucht habe, meine Schwester davon zu überzeugen, dass das deren Grab ist und kein Spielplatz für andere Interessen sein kann.

Insofern bedanke ich mich für die Tipps, ich werde versuchen einen Schlichter zu finden, die Friedhofsordnung danach durchzusehen und eben auch den rechtlichen Weg versuchen zu prüfen - dazu hätte ich hier gern mehr erfahren, es gab ka neben vielen Meinungen gerade zu diesem Punkt bisher keine fachlich dezidierten Tipps.

Es ist schon interessant, was Du über Deine Verwandten zu berichten weißt, die nicht Deiner Meinung sind. Du bist so sehr darauf versessen, Recht zu haben, daß Du gar nicht merkst, wie sehr Du Dich verrannt hast. Wenn Ihr beide Euch nicht einigen könnt (wobei Du interessanterweise nichts zum Vorschlag Deiner Schwester und ihren tatsächlichen Beweggründen sagst), dann liegt Dein Vater da noch ewig ohne Namen. Wenn Du meinst, daß das der vernünftige Preis dafür ist, daß Du Deinen Willen durchsetzen willst, dann soll es so sein. Das läßt sich m.E. aber noch weniger mit Ehre und Andenken vereinbaren als das Weglassen eines Titels oder einer Berufsbezeichnung, die im Regelfall niemanden interessiert und im Zweifel sogar auf die meisten Menschen auf einem Grabstein affig wirkt.

Freunde, Verwandte und andere Menschen, die es angeht, erinnern sich an Herrn Schmidt, Meier, Müller und was für ein toller Mensch er war und nicht an Herrn Oberzollhofmeister, den Geweihten des Inneren Tempels oder einen Bezirksoberschornsteinfeger.

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Wie ich schon schrieb, ist bei den Blockierern kein einziges sachliches Argument für deren Version nachgeblieben, das einzige was es gab, hat sich als unbegründet dargestellt, weil sein Vater die gewünschte Bezeichnung ja genauso geführt hat.

Ich hätte überhaupt kein Problem mit einer anderen Beschreiftung, wenn es nur einen einzigen Anhaltspunkt gäbe, dass er es so gewollt hätte.

Ich finde das Posting interessant aber irgendwie kommt mir das komsiche vor, denn wenn ich das im Bekanntenkreis bespreche, dann ist die Meinung einhellig genau umgekehrt.

Und was spircht eigentlich dagegen, wenn jeder auf seinem Grabstein das stehen hat, was er selbst will - wenn er ihn denn schon verdient hat und bezahlen kann.

Es geht hier sowieso nur darum, welche Wege es gibt, dass seine Wille in seinem Sinne erfüllt wird.