Moin,
gerade eben die Bild gelesen.
Viele arme, sehr arme rentner.
Hierzu mal meine Frage:
Stellt Euch vor ein Ehepaar (oder auch zwei die zusammenleben, is ja egal) haben ein schönes Haus das so fast bezahlt ist.
Bis auf einen klitzekleinen rest.
jetzt stirbt der partner. der überlebende partner kann das haus von sei ner kleinen rente nicht halten. Verkaufen ?
oder die kinder verpflichten, (die ja schließlich das haus erben)
für die kosten bis zum tode de partners aufzukommen.
würde halt ihr erbe etwas schmälern - aber ist das machbar?
Hierzu mal meine Frage:
Stellt Euch vor ein Ehepaar (oder auch zwei die zusammenleben,
is ja egal) haben ein schönes Haus das so fast bezahlt ist.
Bis auf einen klitzekleinen rest.
jetzt stirbt der partner. der überlebende partner kann das
haus von sei ner kleinen rente nicht halten. Verkaufen ?
oder die kinder verpflichten, (die ja schließlich das haus
erben)
für die kosten bis zum tode de partners aufzukommen.
würde halt ihr erbe etwas schmälern - aber ist das machbar?
wie sind überhaupt die eigentumsverhältnisse ? soll die gesetzliche erbfolge gelten ? sind die nun verheiratet oder nicht (doch, es ist wichtig) ?
wenn ein elternteil stirbt, dann geht sein eigentum bei gesetzlicher erbfolge ohne ausschlagung zumindest auf die kinder über. ist der überlebende partner ehegatte, dann wird auch er teil der erbengemeinschaft.
wozu sollen also die kinder verpflichtet werden, wenn sie sowieso als erben in anspruch genommen werden können ?
ob die kinder und der überlebende ehegatte im innenverhältnis eine vereinbarung treffen, dass allein die kinder die verbindlichkeiten ausgleichen, ist natürlich durch vereinbarung möglich. aber nicht gegen den willen der kinder.
eleganter wäre eine verfügung von todes wegen. hier kann der erblasser z.b. die kinder als erben einsetzen unter der auflösenden bedingung, dass sie die kosten für das haus zu lebzeiten des überlebenden ehegatten tragen.
in abgeschwächter form, aber mit demselben inhalt wäre die auferlegung der pflicht als auflage möglich.