Erben von unbekannten Grundstücken/Suche

Hallo,
durch eine Anfrage des Straßenbauamtes bin ich auf ein Grundstück aufmerksam geworden das meiner Mutter (verstorben) gehörte. Das Amt nimmt an ich bin der Erbe, was auch so ist, nur bin ich nicht im Grundbuch eingetragen. Da ich Alleinerbe bin werde ich das nachholen. Nun meine Frage: Da es anscheinend möglich ist, von zu vererbendem Eigentum nichts zu erfahren…Wie kann ich herausfinden, was eventuell noch an Grundstücken auf meine Mutter oder noch weitere vorherige Erblasser im Grundbuch steht, bei denen ich eventuell Erbe bin? Kann man nach so etwas suchen lassen im Grundbuch?
Vielen Dank schonmal für Antworten

Hallo „Hanswurst“,
natürlich kann das zuständige Grundbuchamt nach den Grundstücken der verstorbenen Mutter suchen.
Jedes Grundbuchamt hat eine Namenskartei, anhand derer die Grundstücke ermittelt werden können.
Allerdings gilt diese Namenskartei nur für den entsprechenden Bezirk des Grundbuchamtes.
Also bundesweit kann man nicht suchen :smile:

Viele Grüße von der Blonden

Hallo,

es gibt auf dem Grundbuchamt eine Eigentümerkartei. Hier kann man über den Namen die Grundstücke suchen, bei denen der Gesuchte als Eigentümer eingetragen ist.

Grundlage ist natürlich, daß man weiß, wo (in welchem Ort bzw. Notariatsbezirk) man suchen muß. In ganz Deutschland zu suchen ist etwas aufwändig.

Viele Grüße

Günter

Das ist ein uraltes Problem vieler Erben-Generationen! Aber bei Immobilien ist es ein wenig leichter zu lösen, nämlich dadurch, dass jedes Fleckchen Erde in der BRD (und auch anderswo) zumindest der Grundsteuer unterliegt, welche die Gemeinde erhebt. Bei kleinen Steuerbeträgen kann es schon vorkommen, dass eine Gemeinde die Erbenermittlung aufgibt. Dem suchenden Erben ist anzuraten, detektivische Fähigkeiten und Ideen zu entfalten…bevor er beschließt, untätig zu bleiben und denkbare Chancen eines Eigentümers ungenutzt bleiben!
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.820-mal Fragen beantwortet)

Ja, so ist es nun mal: Alle in Frage kommenden Grundbuchämter abgrasen und mal gucken, was da raus kommt… kann sich ja auch lohnen.

MfG
Willy1301

Danke für die Antworten. Da werd ich mich mal auf den Weg zum Grundbuchamt machen. Mal schaun was dabei rauskommt :wink:

Sorry gerade erst gesehen, Deine Anfrage.

Sie sollte inzwischen durch andere User beantwortet sein.

Falls nicht …bitte ich im einen kurze Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bobrowski
Gutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)

Gebäudeenergieberater
Steinkamp 4a
23795 Fahrenkrug
Tel. 04551-96 75 35
Mobil. 0162-68 444 27

Entschuldigung, habe Ihre Mail gerade erst gelesen. Ich hoffe Ihnen wurde bereits geholfen. Falls nicht, reicht eine kurze Info und ich würde mich -diesmal zeitnah-melden.

Einfach mal mit dem Erbschein zu den in Frage kommenden Grundbuchämtern gehen und dort die Eigentümerkartei überprüfen lassen.
In manchen Bundesländern wird die Kartei auch vom Katasteramt geführt. Aber das wird dir dann schon das Grundbuchamt sagen.