Meine Tochter Auszubildende seit 1 August hat erfahren dass ihre Oma (vom Vater die Mutter) verstorben ist. Wir wissen dass da Vermögen vorhanden ist. (Sparbuch, Konto, und ein Haus) Der Vater wird also Erbe sein von seiner Mutter. Dieser hat aber noch Unterhaltsschulden in Höhe von 4900 Euro welche in seinem Grundbuch als Unterhaltsschulden vom Gericht stehen. Der Vater ist ALG2 Empfänger und will das Erbe ausschlagen weil das Amt zuschlägt. Er will das Geld über seine Schwester die in Arbeit steht umtransverrieren. Hat meine Tochter Anspruch auf das Erbe ihrer Oma da der Vater ja noch Schulden hat ?
Was muß meine Tochter tun um an Ihr Geld vom Vater ( Unterhaltsschulden) doch noch zu gelangen ?
Danke sagt lieb Karin
Liebe Karin,
beim Besuch der Seite sehe ich, daß die von mir verfasste Antwort nicht registriert ist.
Sollten Sie zu diesem Thema noch immer Fragen haben bitte ich um Ihre erneute Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Reiner Janisch
Hallo Karin !
Offensichtlich hat Ihr Ex bereits einen Anteil an dem Haus geerbt, da seine Schuld gegenüber Ihrer Tochter in einem Grundbuch eingetragen wurde.
Es besteht also eine Erbengemeinschaft -? - an dem Haus das die Großmutter jetzt nur teilweise vererben konnte?
Wenn also eine Erbengemeinschaft besteht - und Ihre Tochter (? oder ist eine Behörde in Vorleistung getreten?) bei dieser eine eingetragene Grundschuld hat – gilt der Text der im Grundbuch steht – Also wer gegenüber wem, wann, was zurückzuzahlen hat.
> Ggf. bei einem Verkauf des Grundstücks.
> Verzichtet Ihr Ex auf sein Erbe besteht die Grundschuld gegenüber dem Nacherben.
> Möglicherweise könnte Ihre Tochter erben, falls weitere Nacherben ebenfalls verzichten.
Welchen Anteil Ihre Großmutter vererbt hat, beziehungsweise welchen Anteil Ihr EX jetzt besitzt, finden Sie heraus, indem Sie die Erstbesitzer feststellen, die das Grundstück vererbt haben. ZB: ohne Testament
1.Großvater an Großmutter ½ und zwei Kinder zusammen ½ (je ¼)
2. Großmutter an zwei Kinder demnach an jedes Kind ¼
Also besitzen beide Kinder dann jetzt je ½.
(Suchen Sie im Internet unter gesetzliche Erbfolge!)
Ihre Tochter würde erst dann erben, wenn ihr Vater stirbt. (Erbrecht: Eheliche Geburt? Uneheliche Geburt? Scheidungsurteil?)
-oder falls die Großmutter sie testamentarisch bedacht hat – wird ggf. durch das Amtsgericht mitgeteilt.
Sie, beziehungsweise Ihre Tochter müssen die Kopie des Grundbucheintrags besitzen.
Sorgen Sie dafür, daß Sie immer einen aktuellen Grundbuchauszug besitzen.
Eine Mauschelei der Geschwister: Verzicht auf das Erbe gegen Bargeld wird nicht zu belegen sein. Besprechen Sie und Ihre Tochter das ganze deshalb mit Ihrem Ex und Ihrer Schwägerin. Vielleicht ist eine einvernehmliche Regelung bezüglich der sofortigen Zahlung der Grundschuld möglich.
Sollte Ihr Ex das Erbe annehmen oder ausschlagen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Tochter die Zahlung beim Vater oder Eigentümer einklagen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Janisch