Angenommen folgender Fall: Eine Erblasserin verstirbt Anfang Mai 2006. Ihr letztes notariell beglaubigtes Testament wird zum Anfang Juli 2006 eröffnet. Wie lange darf es maximal dauern, bis das im Testament verteilte Kapital an alle Erben ausbezahlt wird? Gibt es hier Fristen einzuhalten von seiten des Testamentsvollstreckers, eines Steuerberaters bzw. auch vom Finanzamt? In wie fern haftet wer für die Nichteinhaltung eventueller Fristen?
die Erben werden nicht ausgezahlt! Es gibt Erben, Pflichtteilsberechtigte oder auch Vermächtnisnehmer. Die letzteren beiden haben Anspruch auf Geld bzw. bestimmte Vermögensgegenstände. Die Erben werden zusammen eine Erbengemeinschaft und erben zusammen das gesamte Sammelsurium was bleibt. Die Auflösung der Gemeinschaft kann erfolgen, soweit diese sich einig sind bzw. der Testamentsvollstrecker seine Arbeit getan hat. Ggf. müssen Grundstücke, Häuser und Wertpapiere verkauft werden oder Antiquitäten unter das Volk gebracht werden. Verschleudern kann man auch nichts, also wird man auf die geeigneten Käufer warten und die zahlen (bspw. beim Haus) nicht sofort, sondern erst wenn zumindest die Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht. Nebenbei kann der Vollstrecker auch auf Zeit eingestellt werden, wenn bspw. der Erblasser will, dass Versilberung erst nach Zeit X erfolgt. Ich möchte gar nicht daran denken, wenn Unternehmen zum Erbe gehören.
Angenommen folgender Fall: Eine Erblasserin verstirbt Anfang
Mai 2006. Ihr letztes notariell beglaubigtes Testament wird
zum Anfang Juli 2006 eröffnet. Wie lange darf es maximal
dauern, bis das im Testament verteilte Kapital an alle Erben
ausbezahlt wird?
Mal abgesehen von der grundsätzlichen Thematik „Auszahlung“, die ja schon in der anderen Antwort angesprochen wurde, ist es so, dass man hier keinerlei feste Daten nennen kann. Es kommt ganz auf den Einzelfall an. Schon die Beantragung des Erbscheins kann problematisch sein, bis der dann vorliegt, vergehen je nach Gericht gerne mal 9 Monate oder auch mehr. Dann wird oft an der Eindeutigkeit des Testaments herumkritisiert, … Einen Überblick über Soll und Haben zu bekommen ist oft auch nicht einfach (ich spreche da aus leidvoller Erfahrung) und ehe man sich versieht geht ein Jahr oder auch mehr ins Land, bevor man überhaupt soweit ist, ein Konzept zu erarbeiten wie dies nun alles abgewickelt werden soll. Wenn dann auch noch bei den Steuern geschludert wurde, und die Erbschaftsteuererklärung kompliziert wird, kommt es zu weiteren Verzögerungen. Sind dann noch Sachwerte zu verteilen und hierfür ggf. Ausgleichszahlungen zu vereinbaren, Firmenanteile umzuschreiben, Immobilien zu versilbern, … kommt man schnell auf einige Jahre.
Ein Testamentsvollstrecker ist natürlich gehalten, die Sache zügig abzuwickeln, wenn nicht gerade eine Dauervollstreckung angeordnet ist, aber er hat da auch nur begrenzte Einflussnahmemöglichkeiten. Ich schlage mich mit entsprechenden Dingen ganz regelmäßig rum, und von sechs Wochen bis zu einigen Jahren habe ich schon alles erlebt.