Erben - wo beraten lassen?

Hallo Ihr Schlauen,

ein Vater verstirbt, hat 5 Kinder von 4 Frauen. Ein Testament ist nicht bekannt und da er nicht viel hat (kein Haus oder so) , wird wohl auch kein Erbschein benötigt.

Wo kann man sich beraten lassen, wie das mit dem Erbe laufen müsste?
Ich hätte gesagt, beim Nachlassgericht, aber eine Rechtsberatung gehört nicht zu deren Aufgaben.
Geht nur ein Notar oder Anwalt? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Es geht mir hier nicht um, was steht ihm zu, sondern einfach, wer kann ihm helfen, das Dickicht zu durchdringen?

Danke euch fürs lesen und einen schönen Abend!
BB

Alle fünf Kinder setzen sich zusammen und besprechen das einvernehmlich. Alles andere kostet Geld und lohnt nur, wenn etwas zu verteilen ist.

Hallo!

Zum Nachlassgericht (zuständig das wo der Vater zuletzt lebte), das muss die Erben erst einmal ermitteln, dazu braucht es Deine Mithilfe. Du musst (man fragt das auch ab) die bekannten Angehörigen, hier Kinder und evtl. aktuelle Ehefrau angeben.

Kein Testament (das weiß man aber gar nicht sicher) würde gesetzliche Erbfolge heißen, also erben alle leiblichen Kinder zu gleichen Teilen.
Sollte es eine Noch-Ehefrau geben, dann die auch.

Aber das macht alles das Nachlassgericht.
Erst wenn die Erben feststehen, kann es um einen Erbschein gehen. Den muss man bei Bedarf anfordern (und bezahlen).

Natürlich kann man sich gebührenpflichtig beim Anwalt oder Notar beraten lassen, aber wozu eigentlich ? Noch kann der nur allgemeines erklären, noch stehen ja die Erben gar nicht fest.

Der erste Schritt bei einem Todesfall ist immer das Nachlassgericht, dort gibt man ein Testament ab oder zeigt den Todesfall (Sterbeurkunde) an und hilft bei Feststellung der möglichen Erben.

MfG
duck313

Schwierig, oder besser: Fast unmöglich.
Bei 4 von ihnen könnte mans hinkriegen, aber von Nr 5 ist kaum mehr als der Vorname bekannt und wo er vor 50 Jahren lebte. Aber der Vater hat Unterhalt bezahlt, also hat er das Kind damals anerkannt.

Und nu?

Duck313, danke dir, mein Hinweis eben war für RotAlge gedacht.

Also das Nachlassgericht anrufen und sehen, was man dort sagt. Ich war halt über den Satz gestolpert, Rechtsberatung gehört nicht zu ihren Aufgaben.

Eine Sterbeurkunde vom Standesamt des Sterbeortes liegt bereits vor.

Da würde sich das Nachlassgericht schon kümmern und versuchen das Kind als möglichen Erben zu ermitteln.
Auch ohne diesen möglichen 5. Erben könnte die anderen 4 seine Wohnung auflösen, Mietvertrag kündigen usw. Und auch den Haushalt auflösen.
Die Bestattung organisieren und bezahlen usw.

Und in seinen Unterlagen könnte man ja auch Daten des 5. Kindes finden.

Wenn nichts da ist, so kann auch ein später gefundener Erbe keine Ansprüche stellen. Auch müsste er sich ja an den Kosten des Erbfalls beteiligen, so der nicht aus Guthaben des Vaters gedeckt wäre.

Problem kann sein, wie man an Konten herankommt. Erbschein bekommt man so nicht und Teilerbschein( für 4 statt 5) wird nicht so viel helfen.

Da könnte eine Beratung beim Anwalt helfen, wenn man das formale über das Nachlassgericht eingeleitet hat.

MfG
duck313

Nicht anrufen,. man muss persönlich hin. Personalausweis mitnehmen !
Mag sein, bei großen Gerichten (Stadt) muss man sich anmelden, es dauert nämlich etwas. Sonst geht man einfach hin.
Amtsgericht, Abteilung Nachlassgericht ( so in fast allen Bundesländern)

Du kannst zu deinem örtlichen Amtsgericht (Dein Wohnort !) gehen, musst nicht 100-te Kilometer zum Sterbeort des Vaters fahren. Es wird dorthin weitergeleitet.

Aja, das machts schon ein ganzes Stück einfacher.
Danke für den Tipp.

Das wird sicher von Fall zu Fall geregelt. Lassen wirs mal auf uns zukommen.

In einer bekannten Familie ist ein Sohn… irgendwo, wo ihn keiner findet… und trotzdem bekam die Mutter nach dem Tod des Vaters einen Erbschein.
Es gab ein Berliner Testament, aber Söhnchen hätte ja Anspruch auf den Pflichtteil gehabt. Er wurde nicht gefunden…und der Erbschein trotzdem erteilt.

Ja, laut Berliner Testament war ja der überlebende Ehepartner der Alleinerbe.
Deshalb bekam die Frau auch den Erbschein.

Sollte jemand Pflichtteilsansprüche stellen ,dann muss er die gegen die Erbin richten. Es ist ja ein reiner Geldanspruch.

Ein Pflichtteilsanspruch ist kein Erbanspruch und wird im Erbschein nicht berücksichtigt.

1 Like

So, heute Morgen Besuch beim Nachlassgericht.

Auskunft der freundlichen Damen vor Ort: So lange kein Testament vorliegt oder Erbschein benötigt wird, gibts keinerlei Hilfe. Und selbst für den Erbschein brauchen wir die Anschrift von allen.

Also zusammensetzen, wer greifbar ist, und wenn alles hinter uns liegt, Unterlagen gut aufheben, falls in 10 Jahren irgendwer auf den Gedanken kommt, da wäre doch was zu holen gewesen.

Ich danke euch natürlich trotzdem für eure Tipps und habe die erste Nuss zu knacken. Stell ich gleich ein. :wink:

LG BB

Rechtsberatung ist Sache von Anwälten (in Mietsachen auch Mietvereine, Arbeitsrecht > Mieterverein, Steuerrecht > Steuerberater)…ggf. kann man sich auch an öffentliche Beratungsstellen wenden, die gibt es aber, soweit ich weiß, bisher nur in den Stadtstaaten :wink:

Ein Notar beurkundet nur und erteilt keine Rechtsberatung.