Ein Witwer beabsichtigt eine neue Ehe einzugehen. Seine neue Frau soll ein lebenslanges Wohnrecht in seinem schuldenfreien Haus erhalten.
Mit seiner ersten Ehefrau hatte er ein Berliner Testament, nach dem Tode der Frau erbte er das hochverschuldete Haus, die Kinder verlangten keinen Pflichteil.
Da die Hypothekenbelastung zu hoch war verkaufte er das geerbte Haus und kaufte sich ein Kleineres- das inzwischen abbezahlt ist.
Ist ein Wohnrecht für die zweite Ehefrau möglich oder können die erbenden Kinder den Auszug verlangen?
Veslejenta