Erben Wohnrecht 2. Ehe

Ein Witwer beabsichtigt eine neue Ehe einzugehen. Seine neue Frau soll ein lebenslanges Wohnrecht in seinem schuldenfreien Haus erhalten.
Mit seiner ersten Ehefrau hatte er ein Berliner Testament, nach dem Tode der Frau erbte er das hochverschuldete Haus, die Kinder verlangten keinen Pflichteil.
Da die Hypothekenbelastung zu hoch war verkaufte er das geerbte Haus und kaufte sich ein Kleineres- das inzwischen abbezahlt ist.

Ist ein Wohnrecht für die zweite Ehefrau möglich oder können die erbenden Kinder den Auszug verlangen?

Veslejenta

Ich gehe hierbei davon aus, dass es sich um ein orginäres Berliner Testament handelt (Einheitprinzip).
Der überlebende Ehegatte erbt nach dem ersten Erbfall alles. Die Kinder sind regelmäßig auf das gesetzt, was nach dem Tod des Letztversterbenden übrigbleibt. Der überlebende Ehegatte hat volle Verfügungsbefugnis über das Vermögen und somit auch über das Grundeigentum. Möchte er dies belasten mit einem Wohnrecht ist das sein gutes Recht. Auch die Schlusserben müssen dies akzeptieren.

ml.