Erben ZWISCHEN Bruder und Halbbruder

Hallo.

In sämtlichen google Treffern zum Thema Erbfolge, die auch die Halbgeschwister mit einbeziehen, geht es ausschließlich um die Eltern als Erblasser. Doch wie sieht es zwischen einem Bruder und Halbbruder direkt aus? Es gibt zwar erbberechtigte Familienmitglieder, aber dennoch, falls kein Testament vorliegt, erbt im Todesfall der Halbbruder vom Bruder und umgekehrt und sei es nur der Pflichtteil?

Geschwister/auch Halbgeschwister haben kein Pflichtteilsrecht untereinander,also erben sie ohne Testament nichts.
Pflichtteil können nur Ehepartner, Kinder, Eltern und Großeltern bekommen.

Beispiel :Du stirbst, hast kein Testament gemacht, es gibt noch deine Eltern(oder Elternteil) und den Halbbruder. Es erben deine Eltern.
der Halbbruder oder ein „echter“ Bruder nichts

MfG
duck313

Das stimmt so nicht. Denn wenn jemand nach seinen Eltern und ohne Kinder verstirbt, dann landet das Erbe nach gesetzlicher Erbfolge tatsächlich bei seinen Geschwistern, wobei dies für Halbgeschwister nur insoweit gilt, das diese ja nur einen gemeinsamen Elternteil haben, und insoweit da nur die Hälfte des gemeinsamen (vorverstorbenen) Elternteils ankommt.

Das Problem in der Fragestellung ist insoweit die Formulierung, dass es „erbberechtigte Familienmitglieder“ gibt, denn die Geschwister sind natürlich genau solche. Sollten hiermit aber andere Familienmitglieder gemeint sein, müsste man genau wissen, welche, um zu sehen, ob diese die (Halb-)geschwister ausschließen. D.h. handelt es sich bei diesen „erbberechtigten Familienmitgliedern“ um Kinder, dann schließen die schon die Eltern und damit dann natürlich auch die Geschwister aus. Handelt es sich um die Eltern, schließen die ebenfalls die Geschwister aus.

Stimmt, da hast du natürlich recht. Das mit den Brüdern war einfacher und kürzer zu schreiben. :smirk: Hier der tatsächliche „Fall“. Meine Frau hat einen Halbbruder. Die beiden zusammen sind die Kinder des noch einzig verbliebenen Elternteils, der Mutter.

Bei mir ist es folgendermaßen. Meine Mutter lebt noch, geht aber in kleinen Schritten auf die 90 zu. Genauso so wie die Mutter meiner Frau. Ich habe noch einen Bruder und 2 Neffen. Klingt jetzt ein bisschen deftig, aber nicht einer soll etwas von unserem Erbe abbekommen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass wir in naher Zukunft diese Welt verlassen. Selbst die Mütter sollen nichts bekommen, denn zum einen sind sie selbst und/oder von uns finanziell abgesichert und sie würden es, wenn es ganz dick kommt, unter deren Kindern verteilen. Das wäre der Supergau.

Daher jetzt mal abschließend gefragt, wenn die Mütter mal nicht mehr sind, mein Alter ist übrigens auch tot, bleibt es dann dabei, dass die Geschwister untereinander nicht zu beiden Seiten Erbberechtigt sind?

Sorry, die wichtigste Frage lautet weiterhin, wenn meine Frau verstirbt, erhält ihr Halbbruder, nach dem ihr die True Story gelesen habt, nach wie vor nichts vom Erbe, so wie duck313 geschrieben hat?

Ohne Testament sind die beiden Mütter gesetzliche Erben und können im Fall eines sie ausschließenden Testaments sogar einen Pflichtteilsanspruch nach dem eigenen Kind geltend machen, wenn dies kinderlos verstirbt.

Sollten die Mütter vorversterben werden die jeweiligen über die Mütter leiblichen Geschwister ohne Testament zu gesetzlichen Erben. Einen Pflichtteilsanspruch für den Fall eines sie ausschließenden Testaments könnten sie aber nicht geltend machen. Halbgeschwister, die nicht über die jeweilige Mutter verwandt sind, werden nicht zu Erben (also weitere Kinder des vorverstorbenen Vaters mit einer anderen Frau).

D.h. Testament ist nötig um die Familien bestmöglich raus zu halten. Den Pflichtteilsanspruch kann man den Müttern nicht nehmen, wenn man keine eigenen Kinder hat.

Danke für die Klarstellung. Grundsätzlich gestehen wir unseren Müttern sehr gerne ihren Pflichtanteil zu, nur die möglichen Folgen gefallen mir nicht. Wir stehen jetzt vor der Wahl, ein Testament zu machen, der Ihnen lediglich den Pflichtteil lässt, oder keines und lässt den natürlichen Dingen ihren Lauf. Aber im Bilde bin ich ja jetzt schon mal vollends.