Erbeneigenschaft nach Erbausschlagung

Hallo ihr Lieben,

folgende theoretische Frage treibt mich schon länger um:

Wenn ein Erbe (also eine Person) das Erbe (das dinglich Vermachte) ausschlägt, hat er dann noch den Status eines Erben (als Person) aber eben ohne Omas Kaminuhr oder ist er dann völlig raus und quasi so etwas wie jeder x-beliebige Dritte?

LG
S_E

Hallo.
Erbe abgelehnt - keine Ansprüche mehr.
Aus einer Erbmasse kann man sich nicht die Rosinen rauspicken.
Gruss Peter

Hi,

Erbe abgelehnt - keine Ansprüche mehr.
ist er dann völlig raus und quasi so etwas wie jeder x-beliebige Dritte … mehr auf http://w-w-w.ms/a49qk8

ich glaub ja eher, dass der UP wissen moechte, ob man ggf. nach Ausschlagung des Erbes trotzdem noch fuer Zahlungen herangezogen werden kann, z.B. fuer die Beerdigung … denn sonst muss man sich ja nicht mit jedem x-beliegigem 3ten vergleichen.

Und das Genannte koennte unter Umstaenden passieren.

Gruss
n.

ich glaub ja eher, dass der UP wissen moechte, ob man ggf.
nach Ausschlagung des Erbes trotzdem noch fuer Zahlungen
herangezogen werden kann, z.B. fuer die Beerdigung … denn
sonst muss man sich ja nicht mit jedem x-beliegigem 3ten
vergleichen.

Ja genau, darum ging es mir.

Ist jetzt ein blödes Beispiel, aber mal angenommen, Oma hat Schulden beim Versandhandel und man schlägt das Erbe aus. Nach sagen wir mal zwei Jahren taucht ein weiterer Gläubiger von Oma auf (Teleshoppingkanal) und tritt an den „Erben“ heran.

Sind mit dieser vorherigen Erbausschlagung sämtliche Schulden von Oma ausgeschlagen, also auch die vom Teleshoppingkanal, obwohl man im Moment der Erbausschlagung nichts davon wusste?

Oder muss man wenn der Teleshoppingkanal kommt, noch einmal neu ausschlagen?

Oder was passiert denn überhaupt mit im Zeitpunkt der Erbausschlagung noch nicht bekannten Forderungen?

LG
S_E

Ja genau, darum ging es mir.

Ist jetzt ein blödes Beispiel, aber mal angenommen, Oma hat
Schulden beim Versandhandel und man schlägt das Erbe aus. Nach
sagen wir mal zwei Jahren taucht ein weiterer Gläubiger von
Oma auf (Teleshoppingkanal) und tritt an den „Erben“ heran.

Sind mit dieser vorherigen Erbausschlagung sämtliche Schulden
von Oma ausgeschlagen, also auch die vom Teleshoppingkanal,
obwohl man im Moment der Erbausschlagung nichts davon wusste?

Ja.

Oder muss man wenn der Teleshoppingkanal kommt, noch einmal
neu ausschlagen?

Nein. Es wird nur einmal ausgeschlagen, dies vor einem Notar oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlaßgerichtes. Dies teilt man dann dem Shoppingkanal mit und fügt eine Kopie des Dokumentes bei.

Ausnahme wären hier die Beerdigungskosten. Die Beerdigungskosten können unabhängig von der Erbausschlagung, diejenigen treffen, die Bestattungskostentragungspflicht (phu langes Wort) sind. Das sind in der Regel diejenigen, die dem Verstorbenen zu Unterhalt verpflichtet gewesen wären.

Gruß
Tina

Vielen Dank für deine Ausführungen.

Gibt es neben den Beerdigungskosten noch andere „Schulden“, die man nicht ausschlagen kann?

LG
S_E

Vielen Dank für deine Ausführungen.

Gibt es neben den Beerdigungskosten noch andere „Schulden“,
die man nicht ausschlagen kann?

Hallo,

zumindest ich kenne keine anderen Schulden, die nicht ausschlagungsfähig wären.

Gruß
Tina