Erbengemeinschaft

guten tag,
vor der euroeinführung wurde der anteil pro person einer erbschaft (eines hauses) auf einen bestimmten betrag festgelegt (durch ein damals erstelltes gutachten). eine person hat sich seinen anteil umgehend auszahlen lassen, nun fordert eine weitere ihren anteil ein (also etwa 15 jahre später). wie verhält es sich mit diesem ursprünglich festgelegten betrag - gibt es eine verjährung, wird er mit 1.95583 umgerechnet, entgangene zinsen/miete, neue bewertung (grundstück und/oder haus) notwendig etc. pp.? vielen dank

Hallo,
am kostengünstigsten für alle ist es, wenn man sich auf einen Betrag einigt ohne dazu auch noch einen Gutachter oder gar ein Gericht bemühen zu müssen.
Aber noch ein Hinweis aus mathematischer Sicht, der hier hoffentlich erlaubt ist. Wenn ein Grundstück damals 100 000 DM Wert war und es 10 Miteigentümern zu gleichen Teilen gehört hat, haben die 9 verbleibenden 10 000 DM (jeder also 1111,11DM) ausgezahlt. Unmittelbar danach war das Grundstück immer noch 100 000DM Wert (man hat ja nichts davon abgeschnitten), es waren aber nur noch 9 Teile, von denen nun jeder 11 111,11 DM Wert war. Schon daher kann es nicht sein, daß jemand, der jetzt aus der (kleineren) Gemeinschaft ausscheidet einfach den von damals „hochgerechneten“ Betrag bekommt. Mit anderen Miteigentumsanteilen oder falls sich damals nicht jeder an der Abfindung beteiligt hat, wird das Ganze natürlich noch komplizierter.

Cu Rene

Hallo,
kann es sein, das der UP die Frage, auf die diese Antwort passt, gar nicht gestellt hat?
Ganz ratlos gefragt
R

hi,
stimmt ja, irgendwie hätte ich mir eine andere antwort erhofft. das für mich wesentliche ist, wie lange - wenn überhaupt noch - das gutachten von damals seine gültigkeit behält. oder anders, ob es einen zeitpunkt gibt, ab dem eine der parteien eine neue schätzung einklagen kann. oder ob man einfach sagen kann, daß der erbe eben selbst schuld ist, wenn er (sofern dies relevant ist: er selbst ist gerade verstorben und seine kinder möchten ihr erbe) erst nach 15 (+/-) jahren seinen anteil einfordert.
vergelt’s gott