Erbengemeinschaft

Hallo,

A, B und C sind seit dem Tod von D eine Erbengemeinschaft (A50%) der Rest je 25% zu der ein Haus ein Grundstück und ein Handwerksbetrieb gehört der von A weiterbetrieben wird.

Zu Zeitpunkt des Todes von D waren B und C noch minderjährig.
Nach Ablauf von X Jahren sind B und C volljährig. Die Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden in dem B und C ausgezahlt werden.

Wo ist rechtlich geregelt wie sich die Höhe der Auszahlung ermitteln lässt. Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung des Erbanteils massgeblich (Zeitpunkt des Todes oder Zeitpunkt der Auflösung der Erbengemeinschaft).

Inwieweit kann B und C von der durch A geschaffenen Wertsteigerung des Betriebes profitieren.

Vielen Dank im Voraus.
MFG

Hallo,
alles wesentliche zur Erbengemeinschaft steht im BGB http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge… sowie dort im Erbrecht.
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer sich ohne Gericht zu einigen, wenn es um die Auflösung geht. Einen neutralen Dritten (Mediator) hinzuzuziehen, ist sicher keine schlechte Idee, wenn die Situation nicht zu festgefahren ist man etwa „nur noch über Anwälte miteinander redet“. Wenn es um Betriebe geht und ein Gesellschafter (teilweise) auf seinen Anteil am Gewinn verzichtet hat, wird es oft schwierig einen Ausgleich zu finden.
Wenn eine Seite nicht zu einer Einigung zu bewegen ist, bleibt nur die Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft) um die Gemeinschaft aufzulösen. Das kann jeder beantragen.

Cu Rene