Erbengemeinschaft

Hallo,

Eine Erbengemeinschaft besitzt ein trapezförmiges Grundstück.

Erbe 1 50%
Erbe 2 25%
Erbe 3 25%
Erbe 1 möchte seinen Anteil von 50% verkaufen, die anderen Erben nicht. Wie könnte da geteilt, vermessen werden?
Da das Grundstück sehr ungünstig geschnitten ist, gibt es dabei überhaupt eine vernünftige Lösung? Es kann doch nicht sein, daß Erbe 1 das Filetstück, die Mitte wie bei einem Fisch und die beiden Anderen nur Kopf und Schwanz behielten. Wer sieht außer verkaufen eine verträgliche Möglichkeit?
Erbe 1 hätte keine Möglichkeit die beiden anderen Anteile zu kaufen.
Gruß
Nastaly

Wer sieht außer verkaufen eine verträgliche Möglichkeit?

Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Das ist der einzige Weg, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann.

Eine Erbengemeinschaft besitzt ein trapezförmiges Grundstück.

Erbe 1 50%
Erbe 2 25%
Erbe 3 25%
Erbe 1 möchte seinen Anteil von 50% verkaufen, die anderen
Erben nicht. Wie könnte da geteilt, vermessen werden?

wie ist denn die rechtliche ausgangssituation ?
sind die erben als miteigentümer im grundbuch eingetragen ? möchte erbe 1 nur diesen miteigentumsanteil veräußern oder seinen gesamten erbteil ?

Da das Grundstück sehr ungünstig geschnitten ist, gibt es
dabei überhaupt eine vernünftige Lösung? Es kann doch nicht
sein, daß Erbe 1 das Filetstück, die Mitte wie bei einem
Fisch und die beiden Anderen nur Kopf und Schwanz behielten.
Wer sieht außer verkaufen eine verträgliche Möglichkeit?
Erbe 1 hätte keine Möglichkeit die beiden anderen Anteile zu
kaufen.

sind die erben miteigentümer, dann hat erbe 1 natürlich nicht die mitte, erbe 2 den nördlichen und erbe 3 den südlichen teil… alle 3 miteigentümer sind eigentümer der gesamten immobilie zu ideellen bruchteilen. hat die immobilie einen wert von 1mio €, dann ist das miteigentumsrecht von erbe 1 500’€ wert, die von erbe 2 und 3 je 250’€. keiner der erben kann alleine über den nördlichen, südlichen oder mittleren teil des grundstücks verfügen (es sei denn, die parteien betreiben die realteilung).

abgesehen davon, dass es regelmäßig schwierig ist, einen dritten zu finden, der einen miteigentumsanteil erwirbt, bleibt nur die alternative, dass erbe 2 und 3 den miteigentumsanteil von erbe 1 erwerben.

das ganze nennt sich Teilungsversteigerung (zur Aufhebung einer Gemeinschaft)
Aber als Profi kann man ja nicht alles Wissen!

Warum habe ich hier eigntlich noch Zugang. Ohgott, jetzt wird wieder NUR
Zensiert.