zu einer Erbengemeinschaft hätte ich folgende Frage: Sie besteht aus einer kleinen Landwirtschaft mit einem alten Bauernhaus.
Es ist so das die Erbengemeinschaft bereits seit 10 Jahren besteht und nun eine Person, von 7, seinen Anteil haben möchte. Dazu muß ja alles verkauft werden.
Laut Gericht, muß alles erstmal von einem Sachverständigen geschätzt werden usw., es entstehen also Kosten.
Die konkrete Frage wäre jetzt: Werden diese Kosten von der ganzen Erbengemeinschaft getragen ( es will nur einer davon seinen Anteil ausbezahlt haben ), oder muß dies derjenige übernehmen, der seinen Anteil ausbezahlt haben will?
Der Miterbe, der den Antrag beim Amtsgericht stellt, haftet zwar gegenüber der Staatskasse für die Kosten. Aber wenn es nach der Versteigerung um die Erlösverteilung geht, müssen alle Miterben einem einstimmigen Verteilungsmodus zustimmen; anderenfalls bleibt der Erlös bis zur Einigung beim Gericht hinterlegt.
Da die Erbauseinandersetzung jeder Einzelne jederzeit fordern kann, gehen die Kosten zu Lasten aller.
Schlauer wär´s von der Gemeinschaft, wenn sie den b i l l i g e r e n Weg wählen würde, nämlich den freihändigen Verkauf, wie z.B. über einen Makler oder per Zeitungsanzeige. Die Gutachter- und Gerichtskosten könnten so eingespart werden. Wenn ein Neutraler alles regeln soll, könnte z.B. ein Notar beauftrag werden, der sicher preisgünstiger sein wird.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Wesertal-Region
H. Gintemann
Hallo Zori,
ich denke mal, daß die ganze Erbengemeinschaft die Kosten einer Schätzung tragen muss. (was evt. von Vorteil für alle sein könnte )
Vielleicht könnte man sich aber auch gütlich einigen, wenn alle zusammen die gleiche Preisvorstellung haben und die Person zusammen auszahlen könnten
danke für die Antwort, mit Güte usw. ist bereits alles getan worden, sodass man sich, wie Herr Gintemann meinte, bezüglich der Kosten, am besten an einen Notar wendet.