Erbengemeinschaft

Eine Person ist kürzlich (unerwartet) verstorben, die Erbengemeinschaft besteht aus drei Kindern. Die beiden ältesten Kinder haben das jüngste ausgeschlossen (schon vor dem Tod), sich um alles „gekümmert“, Informationen fehlen vollständig auch über das (existierende) Testament. Wie kann man - vor allem bei Streit zwischen den Erben - an Informationen kommen?
Wie teuer wird es, wenn man Notar einschaltet, der wegen Haus ohnehin notwendig wird, wenn Höhe des Erbes unbekannt ist?

Wie kann man - vor allem bei Streit zwischen den Erben - an Informationen kommen?

Mit Hilfe eines Anwaltes, der die eigenen Interessen vertritt.

Wie teuer wird es, wenn man Notar einschaltet, der wegen Haus ohnehin notwendig wird, wenn Höhe des Erbes unbekannt ist?

Da das Honorar von den Werten abhängt. um die es geht, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

Da jedes Testament nach dem Tod beim Amtsgericht im Original vom Besitzer (Finder) einzureichen ist, sobald es in seinen Besitz gelangt ist, kann man gegen Vorlage des Personalausweises als gesetzlicher Erbe Auskunft und Einsicht erhalten. Wenn die Testamenteröffnung noch nicht erfolgt ist, muß evtl. noch die Sterbeurrkunde vorgelegt werden.
Auskunft ü ber den Nachlaß gibt´s nur über den gesetzlichen Auskunfts-Anspruch gegenüber dem Nachlaßbesitzer.
Die Notare werden preisgünstiger als Anwälte sein.
Sie berechnen die Kosten, sobald die Nachlaßhöhe bekannt ist.
Näheres gern:
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße
H. Gintemann