Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Erbengemeinschaft:
3 Erben, Erbschein liegt vor, Verteilung: Erbe1 50% (Ehefrau), Erbe 2 und 3 (Kinder) jeweils 25%.
Erbe1 hatte eine Konto-Vollmacht zu Lebzeiten des Verstorbenen (jedoch nicht über den Tod hinaus) und kennt die Bank persönlich recht gut. Noch bevor der Erbschein ausgestellt wurde, lies sich Erbe 1 das gesamte Erbe auf sein persönliches Konto überweisen. Mich hat sehr gewundert, daß die Bank keinen Erbschein dafür verlangt hat.
Meine Frage: Darf die Bank das wegen der Kontovollmacht zu Lebzeiten? Steht Erbe 2 und 3 dann nicht zumindest der Pflichtteil des Erbes zu? Muß die Bank dafür haften falls sie rechtswidrig gehandelt hat?
Vielen Dank für Deine Hilfe!!!