Hallo zusammen,
folgende Situation stellt sich dar:
Ein Grundstück mit abbruchreifen, teilweise eingestürzten Gebäuden gehört einer Erbengemeinschaft aus 4 Erben. Schon zu DDR-Zeiten haben 2 Erben auf ihren Erbteil schriftlich verzichtet. Die dritte Erbin ist verstorben, sodaß die Tochter den Anteil ererbte. Allerdings ist der Wohnsitz der Tochter nicht bekannt. Die 4. Erbin hat bisher alleinig sämtliche Kosten für das Grundstück (Wohngebäudeversicherung, Sicherung des Grundstücks, Grundsteuer …) getragen. Sie möchte jetzt Klarheit in dies Sache bringen und ich hätte gern in diesem Zusammenhang gewußt, welcher Weg einzuschlagen ist, damit die 4.Erbin Alleinerbin wird und damit über das Grundstück verfügen kann oder wie man diese Sache zumindest ins Reine bringen kann. Können Verzichtserklärungen aus DDR-Zeiten angefochten werden?
Für eine erste Antwort danke ich Ihnen.
M.Fritsch