Wir haben eine Erbengemeinschaft, da meine Schwester ein anderes Grundstück bekommen hat, wollte sie auf den Anteil der Erbengemeinschaft verzichten, ich möchte aber sicher sein das sie nicht im nachhinein doch noch Geld möchte, wenn meine Eltern mir ihren Teil schenken und überschreiben, ich dann vor einer Erbschaft im Grundbuch stehe, hat sie dann noch ein Anrecht drauf? Also ich stehe dann, anstatt meiner Eltern im Grundbuch und dann noch zwei Andere Erben.
Hoffe es ist einigermaßen verständlich, ansonsten nochmal nachfragen!
So geht das nicht.
Alle(!) Mitgliederglieder der Erbengemeinschaft müssen zum Notar marschieren und dort protokollieren lassen, wer was bekommt - und der Notar soll Euch den Vertrag aufsetzen.
Aber ich habe mal gehört das ich anstelle meiner Eltern ins Grundbuch könnte und mich dann mit dem Rest der Erben im Grundbuch auseinandersetzten muss.
Meine verstorbene Tante hat ihren Teil einer Fremden vererbt, die nun mit im Grundbuch steht, es müsste doch auch gehen das meine Eltern mir ihr Teil überschreiben, wenn sie das so möchten?!
So geht das nicht.
Alle(!) Mitgliederglieder der Erbengemeinschaft müssen zum
Notar marschieren und dort protokollieren lassen, wer was
bekommt - und der Notar soll Euch den Vertrag aufsetzen.
Aber ich habe mal gehört das ich anstelle meiner Eltern ins
Grundbuch könnte und mich dann mit dem Rest der Erben im
Grundbuch auseinandersetzten muss.
Meine verstorbene Tante hat ihren Teil einer Fremden vererbt,
die nun mit im Grundbuch steht, es müsste doch auch gehen das
meine Eltern mir ihr Teil überschreiben, wenn sie das so
Sie müssen ohnenhin zu Notar.
Da mag der Ihnen alles ezählen.
möchten?!
So geht das nicht.
Alle(!) Mitgliederglieder der Erbengemeinschaft müssen zum
Notar marschieren und dort protokollieren lassen, wer was
bekommt - und der Notar soll Euch den Vertrag aufsetzen.
guten Tag,
wenn Pflichtteils(ergänzungs-)ansprüche später vermieden werden sollen, dann bietet sich an, vor einem Notar einen Pflichtteilsverzichtsvertrag zu schließen. Den schließen die Eltern und die Schwester ab. Das Nähere erklärt Ihnen der Notar: Kostenfrei, wenn er den Beurkundungsauftrag erhält. Wenn und soweit bereits ein Erbanteil der Schwester besteht, dann bietet sich (auch) der Abschluss eines notariellen Erbteilsübertragungs- oder Erbauseinander-setzungsvertrag an. Das Was und Wie lassen Sie am besten den Notar beurteilen, da nur dieser den ganzen Sachverhalt aufklären kann. Die Kosten sollten Sie sich alle teilen.
vielen Dank für die schnelle Anwort!
Hab mir das schon so ähnlich gedacht, werde mich da mal bei einem Notar erkundigen.
Danke nochmal
Gruss
guten Tag,
wenn Pflichtteils(ergänzungs-)ansprüche später vermieden
werden sollen, dann bietet sich an, vor einem Notar einen
Pflichtteilsverzichtsvertrag zu schließen. Den schließen die
Eltern und die Schwester ab. Das Nähere erklärt Ihnen der
Notar: Kostenfrei, wenn er den Beurkundungsauftrag erhält.