Liebe/-r Experte/-in,
Ich hatte schon mal Kontakt mit ihnen bezüglich der frage der Übertragung eines ackeranteils in einer Erbengemeinschaft der Notar schrieb mir nun dies:
Einen Teil von einem zusammenhängenden Ganzen kann man nur weitergeben, wenn das Ganze vorher in einzelne rechtlich selbständige Anteile auf die Erben verteilt worden ist. Solange ein Grundstück einer Erbengemeinschaft gehört, sind im Grundbuch deswegen noch keine einzelnen Teile für jeden Erben vorhanden. Daher müssen alle Erben mitwirken, um erstmal einzelne Anteile zu erhalten.
Sehen sie das auch so?