Meine Eltern sind verstorben. Mein Bruder und ich bilden eine Erbengemeinschaft. Meine Eltern haben ein großes Haus mit zwei eigenständigen Wohnungen.
In einer Wohnung wohnte mein Bruder seit 20 Jahren mietfrei. Können da Ansprüche von mir geltend gemacht werden bzw. muss das noch in die Verteilungsmasse angerechnet werden?
Ich habe als Ausgleich einen mtl. finanziellen Ausgleich erhalten, der ab weit unter einer möglichen Vergleichsmiete liegt, wenn man die Wohnung meines Bruders vermietet hätte.
Können aufgrund der mtl. Zuwendungen an mich Forderungen von meinem Bruder mir gegenüber entstehen, so daß ich noch zur Zahlungen verpflichtet werde?
Gern will ich hierauf antworten:
- Zunächst lassen sich bestehende oder vermeintliche Ansprüche gut bei der Erbauseinandersetzung (EAA) ausgleichen und verrechnen. Wenn allerdings vorher Zahlungen verlangt werden, dann kann man dieses Ansinnen zunächst mit dem Zurückbehaltungsrecht mit Blick auf den EAAnspruch abwehren.
- Wenn Eltern nur einen Teil an Miete kassiert haben, oder Geld gezahlt haben, dann liegt es nahe, dass es sich um eine Schenkung oder um einen tlw. Leistungsausgleich (für z.B. Gartenpflege, Hausreparaturen o.ä.) gehandelt haben könnte. Müssen aber bewiesen werden, wenn´s bestritten wird.
- Wenn man nicht gern Geld für Streitereien/Prozess ausgeben möchte empfehle ich dringend, alles Erdenkliche für eine gütliche Einigung zu tun, auch z.B. einen Schlichter wie Notar, Anwalt oder Schiedsmann gemeinsam zu beauftragen.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann