Hallo,
habe diesen Artikel schon unte Immobilien gepostet. Kann aber sein, dass er hier besser aufgehoben ist.
Hallo,
folgender Fall:
Erbengemeinschaft von 7 Geschwistern erbt eine Eigentumswohnung im Wert von 120.000,-€.
Wenn die Entscheidung fallen soll, ob das Objekt verkauft wird, müssen alle Erben einverstanden sein oder nur die Mehrheit der Erben?
Freue mich über kompetente Antworten.
Gruß Hans-Jürgen
Hallo,
theoretisch kann
(a) jeder seinen Anteil ohne Zustimmung der anderen verkaufen, und es kann
(b) jeder eine Zwangsversteigerung bewirken.
Die Veräußerung des Objektes kann also nicht gegen den Willen auch nur eines einzigen Anteilseigners verhindert werden.
Ich selbst bin gerade dabei, eine Erbengemeinschft abzuwickeln. Es handelt sich um Leute mit recht wenig Einkommen, die ein Millionenobjekt geerbt haben. Hier gibt es einen Mehrheitseigentümer. Nach einigem langwierigen Hickhack über kleinere Forderungen und Gegenforderungen zwischen den Erben kam man zu einer Übereinkunft. Demnach kauft der Mehrheitseigentümer von den kleineren Eigentümern deren Anteile zum Festpreis. Er muß diese jedoch erst nach einer Frist bezahlen, die wahrscheinlich lang genug ist, daß er das Objekt freihändig veräußern kann.
lG
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