Erbengemeinschaft

Hallo,

also angenommen.

Vater A (österr. Staatsangehörigk.) stirbt. Mutter B, Töchter C, D und E erben nach österreichischem Recht, darunter fällt ein Eigentumshaus (Standort Deutschland).
Mutter B, Töchter C wohnen in diesem Haus, E wohnt dort auch, um aber einen Auszug vornehmen zu können muss/ möchte sich E den Anteil des Erbes auszahlen lassen.
Nach welchem Recht geht das nun, deutschem oder österreichischem?
Ist das irgendwie möglich das E sich auszahlen lässt, weder B,C noch D können E auszahlen? Was muss beachtet werden?

Grüße

Hallo,

also angenommen.

Vater A (österr. Staatsangehörigk.) stirbt. Mutter B, Töchter
C, D und E erben nach österreichischem Recht, darunter fällt
ein Eigentumshaus (Standort Deutschland).
Mutter B, Töchter C wohnen in diesem Haus, E wohnt dort auch,
um aber einen Auszug vornehmen zu können muss/ möchte sich E
den Anteil des Erbes auszahlen lassen.
Nach welchem Recht geht das nun, deutschem oder
österreichischem?

Ich würde sagen österreichisches Recht, da das Erbe ja auch nach österreichischen Rechtsgrundlagen geregelt wurde.

Ist das irgendwie möglich das E sich auszahlen lässt, weder
B,C noch D können E auszahlen? Was muss beachtet werden?

Wenn weder B, C noch D „zahlungsfähig“ sind, ist der Verkauf des Hauses und den Wert dann einfach - erbrichtlich/testamentsgültig - aufzuteilen der erste Weg der mir einfällt.
Zweite Möglichkeit, wäre bspw. eine Kreditaufnahme durch B,C und D - in meinen Augen wäre dies jedoch unverhältnismäßig - gesehen an Kreditkosten.

Grüße
Martin

Ich würde sagen österreichisches Recht, da das Erbe ja auch
nach österreichischen Rechtsgrundlagen geregelt wurde.

Hallo,

mit dem „ich würde“ wäre ich vorsichtig. Das anwendbare Recht
bestimmt sich nach dem IPR (internationalen Privatrecht) für
Deutschland wäre hier Art. 25 EGBGB maßgeblich.

Gem. Absatz 1 gilt Recht des Staates, dessen Angehöriger der
Erblasser war (somit Österreich), aber gem. Absatz 2 kann der
Erblasser für inländisches Vermögen (Haus in Deutschland) auch nach
deutschem Recht testieren.

Wenn also ein Testament vorliegt, muss man dieses überprüfen, ob hier
bezüglich des deutschen Hauses eine Rechtswahl zugunsten Deutschlands
vorliegt (Andeutung bspw. Nutzung von §§ des deutschen BGB). Nur wenn
das nicht vorliegt (bzw. Erbfolge von Gesetzes wegen), dann ist
tatsächlich österreichisches Gesetz maßgeblich!

qed: nie voreilig mit Vermutungen sein!

Mfg vom

showbee

Hallo,

Nach welchem Recht geht das nun, deutschem oder
österreichischem?

dazu meine Antwort auf Maddin!

Ist das irgendwie möglich das E sich auszahlen lässt, weder
B,C noch D können E auszahlen? Was muss beachtet werden?

Tja, wenn Erben auf die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
bestehen, führt kein Weg an der Verschuldung von Erben bzw. von der
Liquidierung vorbei (Verkauf des Hauses). Hier kann bei Nichteinigung
der Erben zuerst das Nachlassgericht vermitteln und im schlimmsten
Fall wird eine Teilungsversteigerung vorgenommen. Der Erlös aus der
Versteigerung wird dann nach Erbquoten verteilt.

Das allerdings nur, wenn keine Teilungsanordnung bzw. Vermächtnis
testiert wurde.

Ergo: hier sollte

a) ein Anwalt eingeschaltet werden
b) nicht auf kleine Jungs gehört werden

Mfg vom

showbee

Hallo,

Wenn weder B, C noch D „zahlungsfähig“ sind, ist der Verkauf
des Hauses und den Wert dann einfach -
erbrichtlich/testamentsgültig - aufzuteilen der erste Weg der
mir einfällt.
Zweite Möglichkeit, wäre bspw. eine Kreditaufnahme durch B,C
und D - in meinen Augen wäre dies jedoch unverhältnismäßig -
gesehen an Kreditkosten.

Mensch Martin, alles tolle Ideen, aber wohl nicht zielführend, weil
rechtlich unfundiert. Niemand kann jemanden zur Kreditaufnahme
verpflichten und ein freihändiger Verkauf geht auch nur bei Einigung.
Hier liegt aber gerade keine Einigung vor. Insoweit schau mal in
meine andere Antwort.

Mfg vom

showbee