Erbengemeinschaft

Mal angenommen eine Erbengemeinschaft möchte einen Teil ihres Besitzes, aus welchen Gründen auch immer, verkaufen. Dem Verkauf müssten logischer Weise alle Teilhaber zustimmen. Jetzt ist einer dabei der nicht verkaufen will. Nutzen kann er das Verkaufsobjektt ohne Zustimmung der anderen Teilhaber aber auch nicht.
Eine Zwickmühle und je mehr Teilhaber desto größer können die Meinungsverschiedenheiten bei einem solchen Vorhaben sein.
Ist es überhaupt möglich als Erbengemeinschaft sich aus diesem Clinch zu lösen? In diesem Zusammenhang kann man beim googeln der Begriff Insolvenzbeantragung lesen. Was ist das?
Wenn aber Masse vorhanden ist gibt es doch keine Insolvenz?

Reiner

Moin, Reiner,

eine Erbengemeinschaft kann durch eine Zwangsversteigerung aufgelöst werden. Dazu braucht es keinerlei Mehrheiten oder Abstimmungen, ein Unzufriedener genügt.

Gruß Ralf

Jeder der Erbe kann jederzeit Auseinandersetzung verlangen. Die Auseinandersetzung ist ein Verfahren, das die Liquidation der Erbenegemeinschaft bewirkt; dabei muss man sich über die Aufteilung der Erbmasse einig werden.

Ist aber eine Einigung nicht zu erziele, kann darauf auch geklagt werden.

Levay