Erbengemeinschaft

Erlaubt das Gesetz generell einer Erbengemeinschaft an einem z.Bsp Haus, Acker, darauf nachdem sie das Erbe schon lange besitzt zu verzichten.

D.h. wird dem Erben die Möglichkeit offen gelassen sich von etwas unliebsammen (außer durch Verkauf und Verschenkung) zu trennen?

Erlaubt das Gesetz generell einer Erbengemeinschaft an einem
z.Bsp Haus, Acker, darauf nachdem sie das Erbe schon lange
besitzt zu verzichten.

Und meinst du Besitz vor dem Erbfall oder Eigentum nach Antreten des Erbes ?

Hallo erstmal,

Nein, denn durch Annahme der Erbschaft (nach langer Zeit wohl kaum noch erfolgreich anfechtbar) wird der auf einen Erben entfallende Anteil der ungeteilten Erbengemeinschaft Teil seines Eigentums mit allen Rechten und Pflichten. Im Rahmen der Auseinandersetzung kann durch Erbvergleich ein Verzicht eines Erben zugunsten eines (annahmewilligen) anderen Erben erfolgen. Nach Auseinandersetzung kann der konkrete Anteil dann verkauft oder verschenkt werden (was wiederum einem annahmewilligen Dritten voraussetzt).

Gruß vom Wiz

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Die Erbengemeinschaft hat Eigentum (je nach Anteil) nach Antreten des Erbes vor X Jahren.

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