Hallo,
wenn eine Erbengemeinschaft für eine vererbte Immoblie besteht
,(wobei die Immoblien von einem Erben selbst bewohnt wird) welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Teil der Erbengem. den Erbanteil ausgezahlt haben will (weil dieser Erbe X selber eine Immobilie erwerben will und daher Eigenkapital benötigt).
Dabei soll sichergestellt sein, dass der weitere Erbe die von ihm selbstgenutzte Immobilie weiternutzen kann und die zu leistenden monatlichen Zahlungen an den, der raus will noch in überschaubarem Rahmen liegen.
Könnte Erbe X ggf. bei der Finanzierung des geplanten Eigenheimes eine Hypothek auf das geerbte Haus in die Finanzierung einbringen?
Hallo,
es gibt zwei sinnvolle Ideen (genannt zählt nicht dazu
Grundsätzlich erwirbt derjenige Erbe der das ererbte Objekt bewohnt von dem Erben der sich auszahlen lassen möchte dessen Teil am Objekt zu einem zuvor z.B. durch Gutachten festgelegten Preis.
Diesen Kaufpreis wird der Übernehmer vermutlich nicht bar zur Hand haben. Also gibt es zwei Möglichkeiten wie der andere Erbe zu seinem Geld kommt:
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Er erhält monatliche Raten direkt vom Übernehmer (man braucht keine Bank und kann sich die Zinsdifferenz zwischen Anlage- und Kreditzins teilen). Durch entsprechende Sicherungsabrede mit Grundschuldbestellung ist die Sache für beide Seiten gut abgesichert. Trotzdem könnte es ein Problem für den Übergeber bedeuten, dass eine Bank im Rahmen seiner eigenen Finanzierung die privaten Ratenzahlungen nicht als laufendes Einkommen oder Eigenkapital anrechnen will.
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Der Übernehmer nimmt ein per Grundschuld auf die Immobilie abgesichertes Darlehen auf, zahlt die Darlehenssumme an den Übergeber aus, und zahlt dann monatliche Raten an seine Bank. Es entsteht hierbei natürlich Zinsverlust, den man in Lösung 1 vermeiden kann, der Übergeber hat aber ggf. weniger Ärger mit seiner Bank. Außerdem ist das ganze Thema für ihn komplett erledigt, sobald er sein Geld hat. Es kann ihm also egal sein, ob der Übernehmer seinen Kredit bei der Bank zurückzahlt oder nicht.
Gruß vom Wiz
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