Eine Eigentumswohnung gehörte einem Ehepaar gemeinsam. Der Ehemann ist verstorben und vererbt seine Hälfte der Wohnung zur Hälfte an die Witwe und zur Hälfte an die Kinder.
Damit gehört der Witwe 75% und den Kindern 25% der Wohnung. Aber wo verläuft die Grenze der Erbengemeinschaft. Bilden die Witwe und die Kinder eine Erbengemeinschaft mit 100% der Wohnung, oder sind nur 50% der Wohnung in der Erbengemeinschaft und die anderen 50% gehören der Witwe allein. Oder anders gefragt: Welcher Anteil der Einnahmen aus der Wohnung müssen über die „einheitliche Feststellung“ beim Finanzamt erklärt werden? Sind es 100%, wobei die Aufteilung dann 75% Witwe zu 25% Kinder sind; Oder gehören der Witwe 50% außerhalb der Erbengemeinschaft und es werden nur 50% der Einnahmen in der „einheitlichen Feststellung“ gemacht, wobei dann 50% Witwe und 50% Kinder aufgeteilt wird?
Bilden die
Witwe und die Kinder eine Erbengemeinschaft mit 100% der
Wohnung
ja