Nach dem Tod der Mutter gibt es Unstimmigkeiten zwischen den drei - zugleichen Teilen - bedachten Erben. Insbesondere eine Person will wesentliche Entscheidungen alleine treffen, hat dies z.T. schon getan. Wie kann anderer Teil der Erbengemeinsachaft sich zur Wehr setzen (wenn es z.B. um Kontovollmacht geht, die diese Person für sich alleine haben will und alleine über Verteilung entschiden will)?
Hallo,
Die Frage ist sehr allgemein gestellt, deshalb auch nur die allgemeine Antwort:
Klar und deutlich "Nein"sagen.
Eine Vertrauensperson als Beistand dabei haben.
Gemeinsam mit dem anderen Erben, der sich auch „dominiert“ fühlt, mit „einer Stimme“ sprechen.
Ich sehe hier eher ein zwischenmenschliches als ein rechtliches Problem.
Gruß
Jörg Zabel
Nach dem Tod der Mutter gibt es Unstimmigkeiten zwischen den
drei - zugleichen Teilen - bedachten Erben. Insbesondere eine
Person will wesentliche Entscheidungen alleine treffen, hat
dies z.T. schon getan. Wie kann anderer Teil der
Erbengemeinsachaft sich zur Wehr setzen (wenn es z.B. um
Kontovollmacht geht, die diese Person für sich alleine haben
will und alleine über Verteilung entschiden will)?
Die Erben müssen sich bei der Bank ja legitimieren, das kann über einen Erbschein oder ein not. Testament mit Eröffnungsprotokoll passieren.
Die beiden Erben könnten die Bank informieren, das der Egoerbe keine alleinige Kontovollmacht bekommt und alle Erben nur gemeinsam über die Auflösung etc. entscheiden können.
Normalerweise wird die Bank Verfügungen nur mit Vollmacht der anderen Erben oder eben durch Unterschrift aller Erben, umsetzen.