Erbengemeinschaft Ehekatte und Tochter

Kein Testament.Vater ist verstorben.
Tochter bekommt Harz 4.Ehefrau ist Pflegefall und wohnt im Pflegeheim.
Nun ist es doch eine Erbengemeinschaft.
Wer bezahlt die Unterhaltungskosten für ein zur Zeit nicht benutztes Haus ? Und mit welchem Prozentsatz ?
Zum Beispiel Heizoel(bei Frost)Rasen mähen usw.
2. Frage.
Kann die Mutter, da sie gerne aus dem Heim, wieder in ihr Haus ziehen möchte sich ohne Einwilligung der Tochter
eine Pflegekraft nehmen,welche sie in ihrem Haus betreut
und diese als Entlohnung ein kostenloses lebenslanges Wohnrecht einräumt??
Vielen Dank für eure Antwort.

Hallo, tut mir leid, aber dazu kann ich keine kompetente Antwort geben. Vermutlich ist anwaltliche Beratung nötig.
Schöne Grüsse. hanseatin