Erbengemeinschaft erbt gewerbe

hallo.

eine erbengemeinschaft hat ein geschäft geerbt. das soll zwar mittelfristig verkauft bzw. aufgelöst werden, aber wie kann man das bis dahin lösen?
das gewerbe muß ja auf jemanden angemeldet sein. geht das auch auf die erbengemeinschaft, oder nur auf einzelpersonen?

wenn ersteres:
muß dann jeder zur steuererklärung eine „anlage G“ abgeben und schreibt dann seinen anteil am gesamtergebnis rein?
oder wie?

danke & gruß

michael

Hallo,

eine erbengemeinschaft hat ein geschäft geerbt. das soll zwar
mittelfristig verkauft bzw. aufgelöst werden, aber wie kann
man das bis dahin lösen?
das gewerbe muß ja auf jemanden angemeldet sein. geht das auch
auf die erbengemeinschaft, oder nur auf einzelpersonen?

das Gewerbe kann auch auf die Erbengemeinschaft angemeldet werden, z.B. in der Rechtsform einer GbR.

wenn ersteres:
muß dann jeder zur steuererklärung eine „anlage G“ abgeben und
schreibt dann seinen anteil am gesamtergebnis rein?

Ja.

oder wie?

Anlage G ausfüllen, notfalls ohne Betrag.
Manchmal liegt das Betriebsergebnis noch nicht vor, wenn die Gesellschafter ihre persönlichen ESt-Erklärungen abgeben (müssen).

Die Erbengemeinschaft muß ohnehin eine eigenständige
„Erklärung zur Gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“ abgeben.
Dort werden die persönlichen Daten und die Anteile der Erben angegeben und dort wird auch das Betriebsergebnis festgestellt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__179.html (