Erbengemeinschaft Erbteilübertragung

Hallo,
meine Familie hat ein kleines Problem.
Mein Vater und meine Mutter hatten ein gemeinsames Testament gemacht. Leider hatten sie ein schlechten Notar genommen.
Nach dem Tot meines Vaters hat nun mein Bruder 1/7 und meine Mutter nur 6/7 der Grundstücke. Eigentlich sollte aber mein Bruder höchstens den Pflichtteil bekommen so wie ich auch. Ich bin total untergegangen in dem Testament.
Nun wollte meine Mutter ein neues Testament machen, was sie wohl nicht machen kann, da sie ja eine Erbgemeinschaft mit meinen Bruder hat.
Jetzt stellt sich die Frage, ob mein Bruder meiner Mutter das Eigentum abtreten kann. Und wie dies dann abläuft.

Gruß Heimlich

Die „Abtretung“, die Sie meinen, geschieht durch einen notariellen Übertragungsvertrag. Aber dadurch erlangt die Mutter aber nicht das Recht auf neues Testieren, es sei denn, es ist im Gemeinschaftlichen T. zugelassen worden. Nach dem Bruchteil von einem Siebtel zu urteilen, dürfte dieser sogar weniger als den Pflichtteil ausmachen (bei einer Witwe und 2 Kindern). Der Pflichtteilsanspruch für Sie braucht übrigens nicht im Testament erwähnt zu werden, da Ihnen dieser automatisch zusteht.