Hallo,
folgendes Problem stellt sich :
Es geht um eine Erbengemeinschaft, der ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Entschädigungs und Ausgleichgesetzes zustünde.
Das Erbe einer zu der Erbengemeinschaft zählenden Person wurde von deren Erben ausgeschlagen.
Nun verweigert das Landesamt für offene Vermögensfragen die Auszahlung der Entschädigung weil
" die Erbengemeinschaft " durch die Ausschlagung nicht mehr komplett ist.
Es handelt sich um eine Entschädigung für Wiesengrundstücke, welche im Krieg enteignet wurden.
Kennt sich hiermit jemand aus ?
Verbleibt nicht, wenn bei einer Person keine Erben da sind, der entsprechende Anteil eben einfach bei dem zuständigen Amt?
Aktueller Stand: Durch das Fehlen von Erben der einen Person der Gemeinschaft bekommen die verbleibenden gar nichts und die Summe soll für 30 Jahre hinterlegt werden.
Besten Dank schon im voraus !
Schönen Abend !
Da mußt Du einen Anwalt frageb
Mit dem von Ihnen genannte Gesetz kenne ich mich nicht aus.
Aber eines muss ich berichtigen: Wenn Erben die Erbschaft ausschlagen, dann treten die nach dem Gesetz Nächstberufenen an deren Stelle (so als wenn diese von Anfang an Erben geworden sind). In in den Fällen, wo die gesamte Verwandtschaft ausgestorben ist, tritt der Staat als Erbe ein.
Das Argument, durch den Tod eines Erben würde die Erbengemeinschaft nicht mehr komplett, kann nicht ernst gemeint sein.