Meine Schwester und ich sind Erben zu gleichen Teilen = Erbengemeinschaft. Die Urkunde zur Nutzung der Grabstätte ist auf den Namen meiner Schwester ausgestellt. Ich bin nur eingetragen für den Fall dass meiner Schwester etwas zustößt, Eintrag auf einem gesonderten Blatt. Urkunde nur auf den Namen meiner Schwester. Jetzt möchte sie ca. 9.000,00 Euro für 20 Jahre, 2-er Wahlgrab, festlegen, aus dem Erbe entnehmen.
Damit bin ich nicht einverstanden, habe meine Gründe dafür. Ist es gesetzlich vorgeschrieben das alle Erben die Kosten der Grabpflege zu tragen haben. Welcher § ?
Über eine Antwort freue ich mich.